ZBB 2004, 219

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 AufsätzeFelix Christopher Hey*

Änderung der Darlehensverzinsung wegen verschlechterter Bonität des Darlehensnehmers

Die Kreditvergabepraxis der Banken gegenüber mittelständischen Unternehmen und Privaten ist spürbar restriktiver geworden. Unvorhergesehene Schwankungen der wirtschaftlichen Gesamtsituation wirken sich auf die Schuldnerbonitäten aus und haben die Risikovorsorge der Institute in bisher nicht gekannte Höhen getrieben. Nicht zuletzt im Licht von „Basel II“ wird für die Kreditvergabe entscheidend sein, ob Darlehenskonditionen stärker an Veränderungen der wirtschaftlichen Situation der Darlehensnehmer angepasst werden können. Der Beitrag analysiert die privatrechtlichen Vorgaben solcher Reaktionsmöglichkeiten, stellt anwendbare Kriterien hierfür dar und unterbreitet Vorschläge zur Ausgestaltung vertraglicher Anpassungsklauseln.

Inhaltsübersicht

  • I. Bisheriger Anwendungsbereich von Zinsanpassungsklauseln
  • II. Zinsanpassung wegen veränderter Bonität des Darlehensnehmers
  • III. Gründe für eine Anpassung der Darlehenszinsen aufgrund zwischenzeitlicher Bonitätsveränderungen des Darlehensnehmers
  • IV. Anwendung von Zinsanpassungsklauseln auf den Fall der Änderung wirtschaftlicher Verhältnisse des Darlehensnehmers
    • 1. Zinsanpassung wegen veränderter Schuldnerbonität ohne besonders vereinbarte Anpassungsklausel
    • 2. Folgerungen aus der Lehre von der Geschäftsgrundlage für die Anpassung von Kreditzinsen
  • V. Anforderungen an zulässige Anpassungsklauseln
    • 1. Notwendigkeit standardisierter Vereinbarung
    • 2. AGB-rechtliche Vereinbarkeit einer Anpassungsklausel
      • 2.1 Vorgaben aus der BGH-Rechtsprechung zu den so genannten „Tagespreisklauseln“
      • 2.2 Engere Maßstäbe der Rechtsprechung für Zinsanpassungsklauseln
      • 2.3 Einordnung von Zinsanpassungsklauseln für Fälle geänderter Schuldnerbonität
    • 3. Die zweckmäßige Ausgestaltung von bonitätsbedingten Zinsanpassungsklauseln
  • VI. Fazit
Die Diskussion um die neuen bankaufsichtsrechtlichen Regeln der Baseler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“), der erschwerte Zugang mittelständischer Unternehmen zum Kreditmarkt und die hohen Kreditausfälle bei den Banken angesichts der Insolvenzwelle machen die Frage nach risikoadäquaten Verzinsungen von Darlehen notwendig. Neben den betriebswirtschaftlichen Problemen einer exakten Bonitäts- und Risikomessung und den Wettbewerbsbedingungen im Kreditgewerbe1 stellt sich dabei für die Umsetzung eines solchen Konzepts zusätzlich das rechtliche Problem, ob der Darlehensgeber die Bonität des Kreditnehmers nicht nur bei der anfänglichen Darlehensvergabe, sondern auch im Falle später zutage getretener Änderungen des Ausfallrisikos bei der Bemessung des Darlehenszinses berücksichtigen kann. Dazu muss der Darlehensvertrag eine Vertragsbestimmung enthalten, die eine solche Zinsanpassung regelt, also eine Zinsanpassungs- oder Zinsänderungsklausel.2 Ihre Berechtigung, ihre Ausgestaltung und die Möglichkeiten, von ihr tatsächlich Gebrauch zu machen, sind für Klauseln zur Anpassung der Konditionen an ein verändertes Zinsniveau im Kapitalmarkt seit einiger Zeit Gegenstand intensiver Diskussion in Rechtsprechung und Literatur.3 Für Zinsanpassungsklauseln, die auf eine Änderung der Bonität des Schuldners abzielen, gewinnen Entwicklungen in der Praxis für das Kreditgeschäft an Bedeutung, die Parallelen zur Kapitalaufnahme in Form verbriefter Finanzierungsformen aufweisen. Veränderungen im Risiko von Unternehmensanleihen, bei Asset Backed Securities und Kreditderivaten können sich umgehend in einem veränderten öffentlichen Rating und damit auch in Preisschwankungen der verbrieften Instrumente am Kapitalmarkt auswirken. Ein Vergleich dieser Entwicklung mit der Praxis für Kredite gibt Hinweise zur Lösung der Problematik; sie zeigt zudem das Zusammenwachsen von Kredit- und Wertpapiergeschäft, von Aktiv- und Passivgeschäft und verweist auf eine Tendenz zur Angleichung der Fremdkapitalkonditionen bei klassischen Krediten wie bei Finanzierungen über den Kapitalmarkt.
*
*)
Dr. jur., Privatdozent an der Universität München
1
1)
Vgl. zur Beschreibung des Problems in der Praxis Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., 2001, § 78 Rz. 64b.
2
2)
Zur Terminologie vgl. Habersack, Zinsänderungsklauseln im Lichte des AGBG und des VerbrKrG, WM 2001, 753, 754; Bruchner (Fußn. 1), § 78 Rz. 60 f, mit der Differenzierung von Zinsgleitklauseln, die eine feste Koppelung an einen Referenzzins vorsehen und Zinsanpassungsklauseln, die dem Darlehensgeber ein Leistungsbestimmungsrecht einräumen.
3
3)
Vgl. BGHZ 97, 212, 217 ff = ZIP 1986, 698 = NJW 1986, 1803, dazu EWiR 1986, 653 (Köndgen); BGH ZIP 2000, 18 = WM 1999, 2545, 2547 = NJW 2000, 651, dazu EWiR 2000, 633 (Himmelmann); BGH ZIP 2000, 962 = WM 2000, 1141 = NJW 2000, 2580, dazu EWiR 2001, 315 (Lang); Köndgen/König, Grenzen zulässiger Konditionenanpassung beim Hypothekenkredit, ZIP 1984, 129; Bruchner, AGB-rechtliche Zulässigkeit von Zinsanpassungsklauseln, BKR 2001, 16; Metz, Variable Zinsvereinbarungen bei Krediten und Geldanlagen, BKR 2001, 21; Habersack, WM 2001, 753; Schimansky, Zinsanpassungsklauseln in AGB, WM 2001, 1169; Derleder, Transparenz und Äquivalenz bei bankvertragsrechtlicher Zinsanpassung, WM 2001, 2029; Schimansky, Zinsanpassung im Aktivgeschäft, WM 2003, 1449.

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