ZBB 2004, 197
Der Vertrieb von Investmentanteilen nach dem Investmentgesetz
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vertrieb von Investmentanteilen im Allgemeinen
- 1. Einführung eines vereinfachten Verkaufsprospektes (§ 42 InvG)
- 2. Angebot der Verkaufsprospekte (§ 121 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 InvG)
- 2.1 „Anbieten“ i. S. d. § 121 InvG und „Zurverfügungstellen“ i. S. d. § 19 KAGG
- 2.2 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb von Investmentanteilen
- 2.2.1 Begriff des „dauerhaften Datenträgers“ (§ 121 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 InvG)
- 2.2.2 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb an Erwerber mit Internetzugang
- 2.2.3 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb an Erwerber ohne Internetzugang
- 2.3 Anspruch auf Aushändigung der Verkaufsunterlagen (§ 121 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 InvG)
- 3. Verzicht auf die Aushändigung der Verkaufsunterlagen
- 4. Hinweis auf Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag (§ 121 Abs. 1 Satz 5 InvG)
- 4.1 Verweis auf andere Informationsquellen
- 4.2 Hinweis in Antragsdurchschrift oder Kaufabrechnung
- 5. Haustürgeschäfte (§ 126 InvG)
- 5.1 Anwendung auf die Rücknahme von Investmentanteilen (§ 126 Abs. 6 InvG)
- 5.2 Fristbeginn (§ 126 Abs. 2 Satz 2 InvG)
- 6. Fernabsatzverträge (§ 121 Abs. 2 InvG)
- 7. Prospekthaftung (§ 127 InvG)
- III. Vertrieb von Hedgefondsanteilen
- 1. Einleitung
- 2. Beschränkung des Vertriebs von Anteilen an Single-Hedgefonds
- 2.1 Öffentlicher Vertrieb von Anteilen an Single-Hedgefonds einer Kapitalanlagegesellschaft mbH oder ausländischen Investmentgesellschaft (§ 112 Abs. 2, § 135 Abs. 1 Satz 2 InvG)
- 2.2 Öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien einer Hedgefonds-Investmentaktiengesellschaft gegenüber natürlichen Personen (§ 101 Abs. 6 Satz 1 InvG)
- 2.3 Börsennotierung von Hedgefonds-Aktien
- 2.4 Öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien einer Hedgefonds-Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital
- 3. Vereinfachter Verkaufsprospekt (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 InvG)
- 3.1 Dach-Hedgefonds
- 3.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
- 4. Zusätzlicher Inhalt des ausführlichen Verkaufsprospektes (§ 117 Abs. 1 Satz 2 InvG)
- 4.1 Dach-Hedgefonds
- 4.2 Eingeschränkte analoge Anwendung auf Single-Hedgefonds
- 5. Aushändigung des ausführlichen Verkaufsprospektes (§ 117 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 3 Satz 1 InvG)
- 5.1 Dach-Hedgefonds
- 5.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
- 6. Schriftform (§ 121 Abs. 3 Satz 2 InvG)
- 7. Warnhinweis (§ 117 Abs. 2, § 121 Abs. 3 Satz 3, 4 InvG)
- 7.1 Dach-Hedgefonds
- 7.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
- IV. Vereinfachter Verkaufsprospekt für Immobilienfonds
- V. Übergangsregelung (§ 145 Abs. 1 Satz 1 InvG)
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. jur., Mag. iur. (Dublin), Rechtsanwalt, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin
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