ZBB 2004, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 AufsätzeCarsten Nickel*

Der Vertrieb von Investmentanteilen nach dem Investmentgesetz

Mit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 ergeben sich zahlreiche Neuerungen für die Investmentbranche. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit genießen vor allem die Einführung des so genannten Europäischen Passes für Kapitalanlagegesellschaften, die Investmentaktiengesellschaft mit variablem Kapital, die Herabsetzung der Eigenkapitalanforderungen an Kapitalanlagegesellschaften und nicht zuletzt die Möglichkeit, Hedgefonds in Deutschland aufzulegen. Weithin vernachlässigt wurde demgegenüber bisher, welche rechtlichen Anforderungen beim Vertrieb von Investmentanteilen nach den Neuregelungen zu erfüllen sind. Diesem Aspekt widmet sich der Beitrag unter Berücksichtigung der Sonderregelungen für den Vertrieb von Hedgefondsanteilen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vertrieb von Investmentanteilen im Allgemeinen
    • 1. Einführung eines vereinfachten Verkaufsprospektes (§ 42 InvG)
    • 2. Angebot der Verkaufsprospekte (§ 121 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 InvG)
      • 2.1 „Anbieten“ i. S. d. § 121 InvG und „Zurverfügungstellen“ i. S. d. § 19 KAGG
      • 2.2 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb von Investmentanteilen
        • 2.2.1 Begriff des „dauerhaften Datenträgers“ (§ 121 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 InvG)
        • 2.2.2 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb an Erwerber mit Internetzugang
        • 2.2.3 Erleichterte Vorratshaltung beim Vertrieb an Erwerber ohne Internetzugang
      • 2.3 Anspruch auf Aushändigung der Verkaufsunterlagen (§ 121 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 InvG)
    • 3. Verzicht auf die Aushändigung der Verkaufsunterlagen
    • 4. Hinweis auf Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag (§ 121 Abs. 1 Satz 5 InvG)
      • 4.1 Verweis auf andere Informationsquellen
      • 4.2 Hinweis in Antragsdurchschrift oder Kaufabrechnung
    • 5. Haustürgeschäfte (§ 126 InvG)
      • 5.1 Anwendung auf die Rücknahme von Investmentanteilen (§ 126 Abs. 6 InvG)
      • 5.2 Fristbeginn (§ 126 Abs. 2 Satz 2 InvG)
    • 6. Fernabsatzverträge (§ 121 Abs. 2 InvG)
    • 7. Prospekthaftung (§ 127 InvG)
  • III. Vertrieb von Hedgefondsanteilen
    • 1. Einleitung
    • 2. Beschränkung des Vertriebs von Anteilen an Single-Hedgefonds
      • 2.1 Öffentlicher Vertrieb von Anteilen an Single-Hedgefonds einer Kapitalanlagegesellschaft mbH oder ausländischen Investmentgesellschaft (§ 112 Abs. 2, § 135 Abs. 1 Satz 2 InvG)
      • 2.2 Öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien einer Hedgefonds-Investmentaktiengesellschaft gegenüber natürlichen Personen (§ 101 Abs. 6 Satz 1 InvG)
      • 2.3 Börsennotierung von Hedgefonds-Aktien
      • 2.4 Öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien einer Hedgefonds-Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital
    • 3. Vereinfachter Verkaufsprospekt (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 InvG)
      • 3.1 Dach-Hedgefonds
      • 3.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
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    • 4. Zusätzlicher Inhalt des ausführlichen Verkaufsprospektes (§ 117 Abs. 1 Satz 2 InvG)
      • 4.1 Dach-Hedgefonds
      • 4.2 Eingeschränkte analoge Anwendung auf Single-Hedgefonds
    • 5. Aushändigung des ausführlichen Verkaufsprospektes (§ 117 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 3 Satz 1 InvG)
      • 5.1 Dach-Hedgefonds
      • 5.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
    • 6. Schriftform (§ 121 Abs. 3 Satz 2 InvG)
    • 7. Warnhinweis (§ 117 Abs. 2, § 121 Abs. 3 Satz 3, 4 InvG)
      • 7.1 Dach-Hedgefonds
      • 7.2 Entsprechende Anwendung auf Single-Hedgefonds
  • IV. Vereinfachter Verkaufsprospekt für Immobilienfonds
  • V. Übergangsregelung (§ 145 Abs. 1 Satz 1 InvG)
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., Mag. iur. (Dublin), Rechtsanwalt, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin

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