ZBB 2003, 230

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 ZBB-ReportTobias A. Heinrich*

Die EG-Richtlinie 2002/87/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

Ergänzend zu den überwiegend sektoral angelegten finanzmarktrechtlichen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts über die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen werden mit der Richtlinie über die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten die Voraussetzungen für deren gruppenweite Überwachung geschaffen. Die Richtlinie enthält dabei, neben einzelnen Anpassungen der branchenspezifischen Regelwerke, Vorschriften, die eine Beurteilung der Finanzlage, insbesondere in Bezug auf die Solvabilität, Risikokonzentration sowie gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten, gestatten. Daneben sollen durch die Maßnahme die Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene sowie die Koordinierung und der Informationsaustausch zwischen den an der Überwachung der Einzelunternehmen beteiligten Aufsichtsbehörden verbessert werden. Der Beitrag stellt die Regelungen der Richtlinie im Einzelnen dar.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wirtschaftliche Bedeutung von Finanzkonglomeraten und Herausforderungen an deren Beaufsichtigung
  • III. Internationale und europäische Regelungsbemühungen
  • IV. Grundlagen der Beaufsichtigung von Finanzinstituten und -gruppen im europäischen Recht
  • V. Die Bestimmungen der Richtlinie im Einzelnen
    • 1. Regelungsziele und wesentlicher Inhalt der Richtlinie
    • 2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
    • 3. Reichweite der zusätzlichen Beaufsichtigung
    • 4. Gegenstand der zusätzlichen Beaufsichtigung
      • 4.1 Angemessene Eigenkapitalausstattung
      • 4.2 Gruppeninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen
      • 4.3 Fachliche Eignung und Professionalität der Geschäftsleitung
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      • 4.4 Zwangsmaßnahmen und zusätzliche Befugnisse der zuständigen Behörden
    • 5. Maßnahmen zur Erleichterung der zusätzlichen Beaufsichtigung
    • 6. Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
    • 7. Änderung der sektoralen Rechtsvorschriften
    • 8. Komitologiebestimmungen
  • VI. Erste Schlussfolgerungen
*
*)
LL.M. (London), Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg

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