ZBB 2025, 200
Zur Annäherung der mittleren Kapitalbindungsdauer in Prämiensparverträgen
Für viele in den 1990er Jahren abgeschlossenen Prämiensparverträge sind die ursprünglich vereinbarten Regeln zur Anpassung der variablen Verzinsung unwirksam. Im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung muss nachträglich ermittelt werden, welcher öffentlich zugängliche Referenzzins für die Neuberechnung von Zinsansprüchen herangezogen werden kann. Während die bislang ergangenen Urteile verschiedener Obergerichte und des BGH einhellig die Verwendung von Renditereihen auf Basis ausfallrisikoloser Bundeswertpapiere verlangen, besteht aktuell noch Uneinigkeit bei der Frage, welche Restlaufzeit (RLZ) die Bundeswertpapiere für die zu verwendende Renditereihe besitzen sollte. In der jüngsten Entscheidung des BGH zu dieser Frage wurde die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Dresden (Urt. v. 19. 6. 2024 – 5 MK 1/21) zur Verwendung der Renditereihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger RLZ bestätigt. In dieser Studie zeigen wir empirisch, dass die tatsächliche durchschnittliche RLZ der Wertpapiere in der besagten Renditereihe in der Praxis stark in Abhängigkeit der vom Bund emittierten Anleihen schwankt und im Ergebnis deutlich über der mittleren Kapitalbindungsdauer eines typischen Prämiensparvertrags liegt. Wir empfehlen stattdessen die Verwendung der Renditereihe für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 5- bis 8-jähriger RLZ, bei der diese Probleme nicht bestehen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Eignung der Renditereihen WU9553 und WU9554 als Referenzzins
- 1. Generelle Eignung der Renditereihen WU9553 und WU9554 als Referenzzins
- 2. Mittlere Kapitalbindung des Prämiensparvertrags als Zielgröße
- 3. Empirischer Vergleich der Renditereihen WU9553 und WU9554
- 3.1 Datengrundlage und Methodik
- 3.2 Schwankungen der durchschnittlichen Restlaufzeiten
- 3.3 Relevanz für die Bewertung von Prämiensparverträgen
- III. Bewertung und Diskussion
- *
- *)Prof. Dr., Professor of Finance an der Durham University Business School, Vereinigtes Königreich
- **
- **)Prof. Dr., Inhaber der Professur für BWL, insb. Sustainable Banking an der Universität LeipzigDer Beitrag beruht auf mehreren für Gerichte erstellten Sachverständigengutachten.
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