ZBB 2025, 109
Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 WpÜG aufgrund von Interessenschutzklauseln – Konkretisierung der Zurechnungsvoraussetzungen und Gestaltungsoptionen
Inhaltsübersicht
- I. Rechtsunsicherheit bei Interessenschutzklauseln?!
- II. Grundlagen
- 1. Interessenschutzklauseln in Übernahmesituationen
- 2. Normative Anknüpfung
- III. Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten
- 1. Einschränkung der Zurechnung nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 WpÜG
- 1.1 Keine Erforderlichkeit der Inbezugnahme mehrerer Stimmrechtspakete
- 1.2 Erforderlichkeit eines hinreichend konkreten Abstimmungsgegenstands
- 1.3 Keine Übertragung des Ziels einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung
- 1.4 Erfordernis der tatsächlichen und konkreten Einflussnahme
- 1.4.1 Herleitung durch den BGH
- 1.4.2 Eigenes Begriffsverständnis und Subsumtion typischer Interessenschutzklauseln
- 1.5 Keine Erforderlichkeit der nachhaltigen Einflussnahme
- 1.6 Teleologisch-systematische Kontrollüberlegung
- 2. Zusammenfassung: Konkretisierte Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 WpÜG
- IV. Kategorisierung und Vermeidung der Zurechnung durch Interessenschutzklauseln
- 1. Kategorisierung von Interessenschutzklauseln
- 2. Zurechnungsvermeidende Gestaltungsoptionen
- 2.1 Anforderungen an die Vertragsgestaltung
- 2.2 Zulässige Klauselinhalte
- V. Fazit
- *
- *)LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht, Prof. Dr. Petra Pohlmann
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