ZBB 2024, 108

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2024 AufsätzeSusanne Kühlthau* / Robert Oppenheim** / Philip Förster*** / Sascha N. Grimm****

Die elektronische Aktie nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – Eine neue Form der Begebung von Aktien

Bis vor Kurzem war die Begebung elektronischer Aktien in Deutschland nicht möglich. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) hat sich dies geändert. Dieses sieht die Möglichkeit vor, elektronische Aktien (eAktien) zu begeben. Damit ist ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Kapitalmarktes in Deutschland getan. Im Detail werfen die neuen Regelungen zur eAktie aber dennoch Fragen auf.
Der vorliegende Beitrag beschreibt den Weg von der „klassischen“ verbrieften Aktie zur nunmehr funktionell verbrieften, elektronischen Aktie und ordnet die eAktie in das bestehende aktienrechtliche und wertpapierrechtliche System ein. Sodann beleuchtet der Beitrag die Möglichkeiten der Übertragung und Verfügung über die eAktie aus rechtlicher und praktischer Perspektive, bevor abschließend ein Exkurs zum viel beachteten Verbot der Krypto-Inhaberaktie erfolgt.

Inhaltsübersicht

  • I. eAktien als „klassische“ Aktien mit besonderer Art der Begebung
  • II. Begebung von eAktien: Registereintragung als funktionelles Äquivalent der Verbriefung
    • 1. Lediglich deklaratorischer Charakter der Verbriefung
    • 2. Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung
    • 3. Nachlassende praktische Bedeutung der Verbriefung von Inhaber- und Namensaktien
    • 4. Satzungsmäßiger Ausschluss des Verbriefungsanspruchs durch das ZuFinG
  • III. Übertragung und Verfügung über eAktien
    • 1. Aktienarten und Übertragung der Mitgliedschaft von „klassischen“ und elektronischen Aktien
      • 1.1 Übertragung von „klassischen“ Inhaberaktien
      • 1.2 Übertragung von „klassischen“ Namensaktien
      • 1.3 Übertragung von eAktien
    • 2. Weitere Anpassungen für die Begebung und Übertragung der Namensaktie erforderlich?
    • 3. Praxisfähigkeit der eAktien: Begebung als Sicherheiten
      • 3.1 Fiktion der Sacheigenschaft
      • 3.2 Verpfändung von eAktien
        • 3.2.1 eAktien in Einzeleintragung
        • 3.2.2 eAktien in Sammeleintragung
      • 3.3 Zwangsvollstreckung in eAktien
        • 3.3.1 eAktien in Einzeleintragung
        • 3.3.2 eAktien in Sammeleintragung
      • 3.4 Zwischenergebnis
  • IV. Sammelverwahrung und Registerführung von elektronischen Aktien
    • 1. Vereinfachte Begebungsmöglichkeiten für eAktien im Vergleich zu physisch verbrieften Aktien
    • 2. Nebeneinander von Aktienregister und Wertpapierregister sowie Synchronisierung/Pflicht zur Einführung eines Meldesystems
  • V. Exkurs: Verbot der elektronischen Verbriefung von Inhaberaktien als Kryptoaktien
    • 1. Erschwerte Geldwäscheüberwachung als Begründung des Gesetzgebers für das Verbot von Krypto-Inhaberaktien
    • 2. Keine Vergleichbarkeit von Inhaberaktien in physischer Einzelverbriefung und Krypto-Inhaberaktien
    • 3. Geldwäscherechtliche Identifikationspflichten bei Eintragung der Inhaberschaft einer eAktie
    • 4. Zusätzliche geldwäscherechtliche Identifikationspflicht bei Verfügungen über eine eAktie
    • 5. Zwischenergebnis
  • VI. Bewertung und Ausblick
*
*)
Rechtsanwältin im Gesellschaftsrecht und Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, München
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, Berlin
***
***)
LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, München
****
****)
Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, Berlin

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