ZBB 2024, 108
Die elektronische Aktie nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – Eine neue Form der Begebung von Aktien
Inhaltsübersicht
- I. eAktien als „klassische“ Aktien mit besonderer Art der Begebung
- II. Begebung von eAktien: Registereintragung als funktionelles Äquivalent der Verbriefung
- 1. Lediglich deklaratorischer Charakter der Verbriefung
- 2. Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung
- 3. Nachlassende praktische Bedeutung der Verbriefung von Inhaber- und Namensaktien
- 4. Satzungsmäßiger Ausschluss des Verbriefungsanspruchs durch das ZuFinG
- III. Übertragung und Verfügung über eAktien
- 1. Aktienarten und Übertragung der Mitgliedschaft von „klassischen“ und elektronischen Aktien
- 1.1 Übertragung von „klassischen“ Inhaberaktien
- 1.2 Übertragung von „klassischen“ Namensaktien
- 1.3 Übertragung von eAktien
- 2. Weitere Anpassungen für die Begebung und Übertragung der Namensaktie erforderlich?
- 3. Praxisfähigkeit der eAktien: Begebung als Sicherheiten
- 3.1 Fiktion der Sacheigenschaft
- 3.2 Verpfändung von eAktien
- 3.2.1 eAktien in Einzeleintragung
- 3.2.2 eAktien in Sammeleintragung
- 3.3 Zwangsvollstreckung in eAktien
- 3.3.1 eAktien in Einzeleintragung
- 3.3.2 eAktien in Sammeleintragung
- 3.4 Zwischenergebnis
- IV. Sammelverwahrung und Registerführung von elektronischen Aktien
- 1. Vereinfachte Begebungsmöglichkeiten für eAktien im Vergleich zu physisch verbrieften Aktien
- 2. Nebeneinander von Aktienregister und Wertpapierregister sowie Synchronisierung/Pflicht zur Einführung eines Meldesystems
- V. Exkurs: Verbot der elektronischen Verbriefung von Inhaberaktien als Kryptoaktien
- 1. Erschwerte Geldwäscheüberwachung als Begründung des Gesetzgebers für das Verbot von Krypto-Inhaberaktien
- 2. Keine Vergleichbarkeit von Inhaberaktien in physischer Einzelverbriefung und Krypto-Inhaberaktien
- 3. Geldwäscherechtliche Identifikationspflichten bei Eintragung der Inhaberschaft einer eAktie
- 4. Zusätzliche geldwäscherechtliche Identifikationspflicht bei Verfügungen über eine eAktie
- 5. Zwischenergebnis
- VI. Bewertung und Ausblick
- *
- *)Rechtsanwältin im Gesellschaftsrecht und Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, München
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, Berlin
- ***
- ***)LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, München
- ****
- ****)Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB, Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.