ZBB 2023, 95
Der Einsatz von „Digital Engagement Practices“ in der Vermögensanlage
Empirische Evidenz und rechtliche Einordnung
Die Vermögensanlage privater Haushalte befindet sich im Wandel. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Zahl an Selbstentscheidern haben in den letzten Jahren neue Anbieter und Geschäftsmodelle geschaffen, die etablierte Konzepte in der Vermögensanlage herausfordern. Eine zentrale Rolle spielen Neobroker, die ihren Kunden eine einfache, intuitive und kostengünstige Partizipation am Kapitalmarkt versprechen. Der vorliegende Artikel beleuchtet in diesem Zusammenhang den Einsatz von Praktiken zur Incentivierung der Interaktion des Kunden mit dem Broker, sog. Digital Engagement Practices (DEPs). Hierzu erfolgt zunächst eine kritische Einordnung von DEPs vor dem Hintergrund potenziell unterschiedlicher Interessen von Investoren und Neobrokern. Darüber hinaus werden auf Basis aktueller Erkenntnisse aus der verhaltenstheoretisch fundierten finanzwirtschaftlichen Forschung (Behavioral Finance) die Konsequenzen des Einsatzes von DEPs erörtert. Abschließend erfolgt eine rechtliche Einordnung anhand der aktuellen Gesetzeslage und ein Blick auf künftige Herausforderungen in der Gesetzgebung.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Payment for Order Flow und der Einsatz von DEPs
- III. Der Einfluss von DEPs auf das Anlegerverhalten am Beispiel von Neobrokern
- 1. Beginn der Geschäftsbeziehung: Belohnung als DEP-Incentive
- 2. Laufende Geschäftsbeziehung: Fortlaufende Incentivierung von Handelsaktivität
- 3. Laufende Geschäftsbeziehung: Attention Trigger
- IV. Rechtliche Einordnung von DEPs in der digitalen Vermögensverwaltung
- 1. Ausgangslage
- 1.1 SEC Request for Information and Comments
- 1.2 ESMA Call for evidence
- 2. Rechtliche Einordnung
- 2.1 US-Recht
- 2.1.1 FINRA Rule 2210
- 2.1.2 Regulation Best Interest
- 2.2 EU-Recht
- 2.2.1 Anlageempfehlungen
- 2.2.2 Kostenstruktur und Handelsanreiz
- 2.2.3 Vertriebsstrategie
- 2.2.4 Regulatorische Implikationen
- V. Fazit
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- *)Prof. Dr. iur., Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht, House of Finance, Goethe-Universität Frankfurt/M.
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- **)Prof. Dr. rer. pol., Inhaber der Professur für Behavioral Finance an der Philipps-Universität Marburg
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- ***)Ref. iur., Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher
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- ****)Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur von Herrn Prof. Dr. Oscar Stolper
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- *****)Postdoktorand (Dr. rer. pol.) und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur von Herrn Prof. Dr. Oscar Stolper
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- ******)Ref. iur., Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher
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- *******)Ref. iur., Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher
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