ZBB 2020, 135

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2020 ZBB-ReportMatthias Rathammer* / Markus Sam**

Österreichische Gerichtsentscheidungen zur Ad-hoc-Publizität als zusätzliche Orientierungshilfe für den deutschen Kapitalmarkt

Entscheidungen aus der jüngeren österreichischen Rechtsprechung und deren praktische Bedeutung

Unternehmen, die an einer europäischen Börse gelistet sind, müssen Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen. Solche Veröffentlichungen werden auch als Ad-hoc-Meldungen bezeichnet. Die Ad-hoc-Publizität spielt in der Rechtspraxis eine große Rolle1 und ist von wesentlicher Bedeutung, um Insidergeschäften und der Irreführung von Anlegern vorzubeugen2 Die Einschätzung, ob Sachverhalte im unternehmerischen Alltag als Insiderinformation einzustufen sind sowie in weiterer Folge die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für deren Veröffentlichung, stellt für Emittenten oftmals eine Herausforderung dar.3
Diesen Schwierigkeiten für Emittenten bei der Beurteilung von Sachverhalten im täglichen Arbeitsablauf begegneten die Autoren in den letzten Jahren verstärkt. Speziell vor dem Hintergrund der weitreichenden gesetzlichen Verpflichtungen sowie des deutlich erhöhten Strafrahmens4 von bis zu 2,5 Mio. € oder 2 % des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens für juristische Personen und 1 Mio.  für natürliche Personen seit in Kraft treten der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)5 im Jahr 2016 soll dieser Artikel eine Hilfestellung zur Einschätzung derartiger Sachverhalte geben. Dazu bietet der Beitrag einen komprimierten Blick auf Entscheidungen österreichischer Gerichte, die sich mit der Ad-hoc-Publizitätspflicht befasst haben. Die gerichtlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst dargestellt und praxisorientierte Kernaussagen für den Umgang mit Insiderinformationen bei börsennotierten Unternehmen (Emittenten) herausgearbeitet.

Inhaltsübersicht

  • I. Zuständigkeit in Österreich
  • II. Insiderinformation – präzise Information
    • 1. VwGH-Entscheidung vom 27. 2. 2015
      • 1.1 Rechtliche Würdigung des VwGH
      • 1.2 Resümee und praktische Folgen
    • 2. VwGH-Entscheidung vom 20. 4. 2016
      • 2.1 Rechtliche Würdigung des VwGH
      • 2.2 Resümee und praktische Folgen
    • 3. BVwG Entscheidung vom 23. 6. 2017
      • 3.1 Rechtliche Würdigung des BVwG
      • 3.2 Resümee und praktische Folgen
    • 4. Lösungsansatz für die Beurteilung der präzisen Information
  • III. Unverzügliche Veröffentlichung
    • 1. BVwG Entscheidung vom 23. 6. 2017
    • 2. Resümee und praktische Folgen
  • IV. Fazit
*
*)
Mag., Abteilung Markt- und Börseaufsicht der FMA, Wien
**
**)
MA, Abteilung Markt- und Börseaufsicht der FMA, Wien
Sämtliche Kommentierungen sowie Ausführungen in diesem Artikel spiegeln lediglich die persönliche Meinung der Autoren wider und sind keinesfalls als Rechtsmeinung der Österreichischen Finanzmarktaufsicht zu verstehen.
1
1)
Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., 2015, § 16 Rz 5.
2
2)
ErwGr 49 VO (EU) 596/2014.
3
3)
Wilfling, Praxishandbuch Börserecht, 2017, Rz 583.
4
4)
Art. 30 VO (EU) 596/2014.
5
5)
VO (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16. 4. 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission.

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