ZBB 2017, 84

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2017 AufsätzeFinn Gerlach* / Silvie Köhler**

§ 2a VermAnlG – Hilfestellung oder Haftungsfalle für Crowdfunding-Plattformen?

Crowdfunding ist im Begriff, sich als Finanzierungsbaustein für Unternehmen sowie Privatpersonen zu etablieren. Für diesen Bereich hat der Gesetzgeber im Zuge des Kleinanlegerschutzgesetzes § 2a VermAnlG eingeführt, der Emissionen über Crowdfunding-Plattformen unter bestimmten Voraussetzungen von einem Großteil der Regelungen des Vermögensanlagengesetzes befreit. Allerdings leidet § 2a VermAnlG an einem gravierenden Konstruktionsfehler, der dazu geführt hat, dass die Vorschrift nach dem Inkrafttreten bei reiner Wortlautbetrachtung zehn Monate lang nicht anwendbar war. Weder Emittenten noch Crowdfunding-Plattformen haben diese Problematik erkannt. Sie haben sich bei der Emission von Vermögensanlagen daher auf die Ausnahmevorschrift des § 2a VermAnlG gestützt und sehen sich nunmehr empfindlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Der am 15. 2. 2017 veröffentlichte Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des § 2a VermAnlG gibt Anlass, den Konstruktionsfehler der Vorschrift näher zu beleuchten und gleichzeitig Lösungswege für die betroffenen Regelungsadressaten aufzuzeigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Konstruktionsfehler des § 2a VermAnlG
    • 1. Fehlende Tatbestandsvoraussetzung
      • 1.1 Verpflichtung durch Gesetz (WpHG)
      • 1.2 Keine Verpflichtung durch Verordnung (FinVermV)
      • 1.3 Keine Gewährung einer Übergangsfrist
    • 2. Praktische Relevanz des § 2a VermAnlG
    • 3. Fehlende Thematisierung des Konstruktionsfehlers
      • 3.1 Rechtsauffassung der BaFin
      • 3.2 Rechtsauffassungen im juristischen Schrifttum
  • III. Konsequenzen einer Berufung auf § 2a VermAnlG
    • 1. Aufsichtsrechtliche Folgen
    • 2. Zivilrechtliche Folgen
  • IV. Lösungsansätze
    • 1. Anwendbarkeit des § 2a VermAnlG durch Auslegung
    • 2. Analoge Anwendung des § 2a VermAnlG
      • 2.1 Planwidrige Regelungslücke
        • 2.1.1 Gesetzesbegründung zu § 2a VermAnlG
        • 2.1.2 Gesetzesbegründung zu § 34g GewO
        • 2.1.3 Gesetzgebungshistorie zu § 2a VermAnlG
      • 2.2 Vergleichbare Interessenlage
        • 2.2.1 Vergleichbares Anlegerschutzniveau
        • 2.2.2 Vergleichbares Aufsichtsniveau
      • 2.3 Wirkungsweise der Analogie
    • 3. Einwand unzulässiger Rechtsausübung
    • 4. Selbstbindung der Verwaltung
    • 5. Gesetzliche Klarstellung
      • 5.1 Versäumnis des Gesetzgebers
      • 5.2 Versäumnis des Verordnungsgebers
      • 5.3 Erfordernis einer gesetzlichen Klarstellung
  • V. Fazit
*
*)
Rechtsanwalt, Berlin
**
**)
Rechtsanwältin, Berlin

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