ZBB 2017, 72
Doch keine Generalamnestie im Kapitalmarktstrafrecht
Zugleich Besprechung BGH, Beschl. v. 10. 1. 2017 – 5 StR 532/16, ZBB 2017, 121 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Kapitalmarktstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht nach dem 1. FiMaNoG und „der fehlende Tag“
- II. Der Normbefehl der §§ 38, 39 WpHG
- 1. Zwei Möglichkeiten des spontanen Zugriffs
- 2. Keine teleologische Auslegung als punitives Superargument…
- 3. …aber Sanktionierungswille „nach dem Inhalt der MAR“ und nicht nur „als akzessorisches Anhängsel“
- 4. Keine europarechtlichen Bedenken
- 5. Statische Verweisungen als Inkorporation
- 6. Strafrechtliches Gesetzlichkeitsprinzip und Erkennbarkeit des Verbots
- III. Rückzugslinie Zeitgesetz?
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg
- 1
- 1)§ 4 Abs. 3 OWiG enthält insoweit eine parallele Vorschrift zu § 2 Abs. 3 StGB. Obwohl die praktische Bedeutung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in Kapitalmarkt-Sachen größer sein dürfte als die von Strafverfahren, wird hier aufgrund der noch größeren Plastizität im Folgenden allein für das Strafrecht gesprochen – im Prinzip gelten die Aussagen aber für das Bußgeldrecht mutatis mutandis ebenso.
- 2
- 2)Vgl. dazu insbesondere Rothenfußer/Jäger, NJW 2016, 2689 (sowie zuvor auch schon Rothenfußer, Börsen-Zeitung Nr. 128 v. 7. 7. 2016, S. 13 und nachfolgend Rothenfußer, AG 2017, 149); ferner etwa Bülte/Müller, NZG 2017, 205; Gaede, wistra 2017, 41; Klöhn/Büttner, ZIP 2016, 1801 (dort – im Ergebnis freilich verneinend – auch der Terminus der „Generalamnestie“ im Titel); Lorenz/Zierden, HRRS 2016, 443; Rossi, ZIP 2016, 2437 (Amnestie).
- 3
- 3)BGH, Beschl. v. 10. 1. 2017 – 5 StR 532/16, ZBB 2017, 121 (in diesem Heft) = ZIP 2017, 173. Zum gleichen Ergebnis kommt mit einer bemerkenswert ausführlichen und gründlichen Begründung auch bereits das LG Frankfurt/M. (Beschl. v. 31. 10. 2016 – 5/12 KLs 9/16).
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.