ZBB 2017, 57
Systemkrisenbewältigung durch Bankenabwicklung? Aktuelle Bemerkungen zu unrealistischen Erwartungen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Das neue Sonderinsolvenzrecht für systemrelevante Banken und seine Eignung in der Systemkrise
- 1. Problemaufriss
- 2. Abwicklungsziele, Abwicklungsvoraussetzungen und Abwicklungsgrundsätze
- 3. „Abwicklungsinstrumente“ nach der BRRD und der SRM-VO
- 3.1 Instrument der Unternehmensveräußerung und Brückeninstitut
- 3.1.1 Gemeinsame Grundlagen
- 3.1.2 „Unternehmensveräußerung“ in der Systemkrise
- 3.1.3 „Brückeninstitute“ in Systemkrisen
- 3.2 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- 3.3 Bail-in von Verbindlichkeiten sowie Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten
- 3.3.1 Grundlagen
- 3.3.2 Allgemeine Anwendungsprobleme und -hindernisse
- 3.3.3 Konsequenzen für die Anwendung in Systemkrisen
- 4. Bewertung und Folgerungen
- III. Staatliche Stützungsmaßnahmen sub specie der BRRD und das Beispiel der italienischen Bankenrettung
- 1. Problemaufriss
- 2. „Staatliche Stabilisierungsinstrumente“, insbesondere Eigenkapitalunterstützung
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- 3. Präventive Rekapitalisierung
- 3.1 Rechtsgrundlagen
- 3.2 Der Fall der (geplanten) italienischen Rettungsmaßnahmen
- 4. Bewertung
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (London), Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbes. Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an der Eberhard-Karls-Universität TübingenDer Beitrag ist die erweiterte und aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verf. im Rahmen eines deutsch-griechischen Symposiums zum europäischen Wirtschaftsrecht am 3. 6. 2016 in Tübingen gehalten hat. Die Thesen wurden zudem im Rahmen eines Workshops am Europäischen Universitätsinstitut Florenz, auf Einladung der European Public Law Association und der Hellenic Association of Banking and Capital Markets Law in Athen sowie im Rahmen des Fakultätsseminars der Tübinger Juristischen Fakultät vorgestellt. Allen Diskutanten wird für wertvolle Hinweise, Prof. Dr. Christos Gortsos besonders für die fruchtbare Zusammenarbeit zu den hier behandelten Fragen gedankt, auf welche zahlreiche Impulse für die vorliegende Endfassung des Beitrags zurückgehen. Für weiterführende Informationen zur italienischen Rechtslage gilt Dr. Matteo Gargantini herzlicher Dank.
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