ZBB 2016, 122
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie – zwischen technischer Innovation und Ausdehnung des Aufsichtsrechts
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Historie
- 2. Regulierungsziele
- 3. Herausforderungen
- 4. Inkrafttreten, Umsetzung, ausführende Rechtsakte
- 5. Regelungskonzept
- II. Anwendungsbereich
- 1. Territorialer Anwendungsbereich – beschränkt und erweitert
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich beschränkt – Ausnahmetatbestände
- 2.1 Ausnahme für Handelsagenten beschränkt
- 2.2 Ausnahme der begrenzten Netze beschränkt
- 2.2.1 Allgemeines
- 2.2.2 Dienste, die auf bestimmten, nur begrenzt verwendbaren Zahlungsinstrumenten beruhen
- 2.2.3 Erwerb von Waren oder Dienstleistungen lediglich in den Geschäftsräumen des Emittenten
- 2.2.4 Begrenztes Netz von Dienstleistern
- 2.2.5 Sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum
- 2.2.6 Instrumente für soziale und steuerliche Zwecke
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- 2.2.7 Anzeigepflichten
- 2.3 Ausnahme für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste erweitert
- 2.4 Konzernausnahme präzisiert
- 2.5 Inkasso-Ausnahme eingeschränkt
- III. Zulassung und Überwachung von Zahlungsinstituten
- 1. Zusätzliche Anforderungen für den Zulassungsantrag
- 2. „Kleine“ Zahlungsinstitutslizenz
- 3. Laufende Überwachung von Zahlungsinstituten
- 3.1 Inhaberkontrolle
- 3.2 Datenschutz, Risikomanagement und Authentifizierung
- 4. Beschränkungen des europäischen Passes für Zahlungsinstitute
- 4.1 Verschärfung des Prüfungsverfahrens durch den Aufnahmemitgliedstaat
- 4.2 Mindestvoraussetzungen für die Nutzung des europäischen Passes
- 4.3 Berichtspflichten von Agenten und Zweigniederlassungen im Aufnahmemitgliedstaat, zentrale Kontaktstelle
- IV. Neue Vorschriften für alle Zahlungsdienstleister
- 1. Surcharging
- 2. Datenschutz
- 3. Management operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- 4. Authentifizierung
- 4.1 Online-Zugriff durch den Zahler
- 4.2 Zahler löst elektronischen Zahlungsvorgang aus; Fernzahlungsvorgänge
- 4.3 Sonstige riskante Handlung durch den Zahler
- 4.4 Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung
- 4.5 Haftung bei (erlaubtem und nicht erlaubtem) Unterlassen der starken Kundenauthentifizierung
- V. Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und dritte kartengebundene Zahlungsdienste
- 1. Zahlungsauslösedienste
- 1.1 Definition Zahlungsauslösedienst
- 1.1.1 Auslösen
- 1.1.2 Antrag des Zahlers
- 1.2 Anerkennung und Garantie des Zahlungsauslösedienstleisters
- 1.3 Zahlungsauslösedienst und Erlaubnispflicht; Inkrafttreten
- 1.4 Haftung und Haftpflichtversicherung
- 1.5 Authentifizierung bei Nutzung eines Zahlungsauslösedienstes
- 1.5.1 Starke Kundenauthentifizierung für die Auslösung
- 1.5.2 Adressat der Pflicht aus Art. 97 Abs. 4 Satz 1 PSD2 zur Kundenauthentifizierung
- 1.5.3 Zahlungsauslösedienstleister darf sich auf Verfahren des kontoführenden Zahlungsdienstleisters stützen
- 1.5.4 Sicherheitsvorkehrungen des Zahlungsauslösedienstleisters
- 1.5.5 Starke Authentifizierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsauslösedienstleister
- 1.6 Zusammenfassung
- 2. Kontoinformationsdienst
- 3. Kartengebundene Zahlungsdienste durch Dritte
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt/Partner, Osborne Clarke, Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln
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