ZBB 2015, 73

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 AufsätzeLars Klöhn* / Marius Rothermund**

Haftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität – Die Tücken der Rückwärtsinduktion bei der Schadensberechnung in sechs Fallgruppen

Wenn Anleger aufgrund einer unterlassenen oder falschen Ad-hoc-Meldung Finanzinstrumente „zu teuer“ kaufen oder „zu billig“ verkaufen, können sie diesen Differenzschaden seit dem IKB-Urteil des BGH gem. §§ 37b, 37c WpHG von dem Emittenten ersetzt verlangen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie konkret auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationslage vertraut haben. Um den Differenzschaden zu berechnen, müssen Gerichte bestimmen, welchen Kurs das Finanzinstrument zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. Verkaufs gehabt hätte, hätte der Emittent die Ad-hoc-Publizitätspflicht beachtet. Diesen hypothetischen Kurs ermittelt die ganz herrschende Meinung im Wege der Rückwärtsinduktion, wobei die Kursreaktion auf das Bekanntwerden der Wahrheit als Ausgangspunkt dient. Der folgende Beitrag stellt anhand von sechs Fallgruppen dar, wie fehleranfällig diese Rückwärtsinduktion ist. Er zeigt, wie diese Fehler vermieden werden können, und diskutiert alternative Methoden der Schadensberechnung, vor allem die in den Vereinigten Staaten vorgeschlagene Vorausschau-Methode (forward-casting method).

Inhaltsübersicht

  • I. Das IKB-Urteil des BGH
  • II. Berechnung des Differenzschadens
  • III. Beispielsfälle
  • IV. Tücken der Rückwärtsinduktion
    • 1. Over-disclosure
      • 1.1 Typischer Sachverhalt
      • 1.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
    • 2. Market forces operating on the fraud
      • 2.1 Typischer Sachverhalt
      • 2.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
    • 3. Kollateralschaden
      • 3.1 Typischer Sachverhalt
      • 3.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
    • 4. Disclosure bundling
      • 4.1 Typischer Sachverhalt
      • 4.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
    • 5. Anpassung des Kurses vor Bekanntwerden der Wahrheit
      • 5.1 Typischer Sachverhalt
      • 5.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
    • 6. Anpassungen der Markterwartungen vor Bekanntwerden der Wahrheit
      • 6.1 Typischer Sachverhalt
      • 6.2 Gefahren der Rückwärtsinduktion
  • V. Rückwärtsinduktion und Funktionen der Haftung gem. §§ 37b, 37c WpHG
    • 1. Kompensationsfunktion
    • 2. Steuerungsfunktion
      • 2.1 Übermäßige und zu geringe Abschreckung
      • 2.2 Weitere Fehlanreize
        • 2.2.1 Verzögerung der Korrekturmeldung
        • 2.2.2 Insiderhandel
        • 2.2.3 Walking down the stock price
        • 2.2.4 Disclosure bundling
  • VI. Abhilfe und Alternativen
    • 1. Anknüpfung an die Fehlinformation
    • 2. Punktuelle Modifikationen der Rückwärtsinduktion
      • 2.1 Over-disclosure
      • 2.2 Market forces operating on the fraud
      • 2.3 Kollateralschaden
      • 2.4 Disclosure bundling
      • ZBB 2015, 74
      • 2.5 Anpassung des Kurses vor Bekanntwerden der Wahrheit
      • 2.6 Anpassungen der Markterwartungen vor Bekanntwerden der Wahrheit
    • 3. Voraus- statt Rückschau?
      • 3.1 Methode
      • 3.2 Potenzial
  • VII. Thesen
*
*)
Dr. iur, LL.M. (Harvard), Universitätsprofessor, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
**
**)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München

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