ZBB 2012, 89
Die Grundlage und Reichweite von Aufklärungspflichten beim Eigenhandel mit Zertifikaten – zugleich eine Besprechung von BVerfG 1 BvR 2514/11 (ZBB 2012, 134 – in diesem Heft), BGH XI ZR 182/10 und BGH XI ZR 178/10
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die verfassungsgerichtliche Billigung der Rechtsprechung des BGH zu Rückvergütungen
- 1. Der verfassungsrechtliche Schutz der Funktion der Fachgerichtsbarkeit
- 2. Die Auslegung des Privatrechts unter Ausblendung der Wertungsaspekte durch das BVerfG
- III. Die Fiktion eines konkludenten Beratungsvertrags
- 1. Die mangelnde Überzeugungskraft des Haftungsregimes auf Grundlage eines konkludenten Vertrags
- 2. Die Unterscheidung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Beratungspflichten
- 2.1 Die Beratungs- und Aufklärungspflichten aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis
- 2.1.1 Die Konkretisierung durch die Rechtsprechung
- 2.1.2 Das Verhältnis von Aufsichtsrecht und Privatrecht: Die Ausgangsvermutung zugunsten des Inhalts entsprechend den aufsichtsrechtlichen Wohlverhaltenspflichten
- 2.2 Die gesteigerten Anforderungen an den Abschluss eines Beratungsvertrags
- IV. Die Reichweite der Pflicht zur objektgerechten Beratung beim Eigenhandel mit Zertifikaten
- 1. Die Konkretisierung der Pflicht zur objektgerechten Beratung bei Zertifikaten
- 2. Die Aufklärung über die spezifischen Ausfallrisiken bei Zertifikaten
- 2.1 Die Unterscheidung zwischen dem konkreten und dem generellen Emittentenrisiko
- 2.1.1 Die aufsichtsrechtliche Pflicht zur Aufklärung über die Risiken der Anlageart
- 2.1.2 Die zivilrechtliche Pflicht zur Aufklärung über das Emittentenrisiko
- 2.2 Die Unerheblichkeit des Schutzes durch die deutsche Einlagensicherung
- 2.2.1 Die mangelnde Erfassung durch die aufsichtsrechtliche Aufklärungspflicht
- 2.2.2 Die zivilrechtliche Aufklärungspflicht
- 3. Die Aufklärung über das eigene Geschäftsinteresse der Bank
- 3.1. Die eigene Gewinnspanne als nicht aufklärungsbedürftiger Umstand
- 3.1.1 Die Reichweite der aufsichtsrechtlichen Aufklärungspflicht
- 3.1.2 Die zivilrechtliche Pflicht zur Aufklärung
- 3.2 Die Pflicht zur Aufklärung über ein Festpreisgeschäft im Eigenhandel
- 3.2.1 Die aufsichtsrechtliche Pflicht zur Aufklärung über den Interessengegensatz
- 3.2.2 Die zivilrechtliche Pflicht zur Aufklärung über das Eigengeschäft
- V. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Ausgestaltung der zivilrechtlichen Aufklärungspflicht
- 1. Die Erfassung der zivilrechtlichen Aufklärungspflichten durch die vollharmonisierende MiFID
- 1.1 Die Vollharmonisierung durch die MiFID und die Durchführungsrichtlinie
- 1.2 Das Gebot zur Richtlinienkonformität auch der privatrechtlichen Aufklärungspflichten
- 1.2.1 Die Erfassung des gesamten mitgliedstaatlichen Rechts
- 1.2.2 Die Erfassung auch des Privatrechts durch die MiFID und die Möglichkeit zur privatautonomen Ausgestaltung
- 1.3 Die Ablehnung einer unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien im Rechtsverhältnis zwischen Privaten
- 1.4 Der zeitliche Anwendungsbereich der MiFID als Grenze des Gebotes zur richtlinienkonformen Auslegung
- 2. Der Verstoß gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV
- VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- *
- *)Univ.-Prof., Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg.
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