ZBB 2012, 73
Von der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung zur Informationshaftung beim Vertrieb von Vermögensanlagen
Eine Nachlese zum „Rupert Scholz“-Urteil des BGH vor dem Hintergrund des neuen Vermögensanlagengesetzes
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Konzeptionelle Grundlagen der Prospekthaftung für Vermögensanlagen
- 1. Begriff der Vermögensanlage und Anwendungsbereich der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung
- 2. Unterschiede zwischen Wertpapier- und Vermögensanlagenemissionen
- 2.1 Charakteristika des Marktes für Vermögensanlagen
- 2.1.1 Preisbildung und Struktur des Primärmarkts
- 2.1.2 Fehlender Sekundärmarkt
- 2.2 Informationsbedürfnisse
- III. Haftungsrelevante Informationen
- 1. Ausgangspunkt: Prospektbegriff
- 1.1 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung
- 1.1.1 Die Genese des „Prospekt“-Erfordernisses
- 1.1.2 Entwicklung des Prospektbegriffs
- 1.2 Gesetzliche Prospekthaftung
- 1.2.1 Grundsatz: Verweis auf gesetzlichen Prospektbegriff
- 1.2.2 Abgrenzung der Haftung für fehlerhafte und unterlassene Prospektveröffentlichungen
- 1.2.3 Haftung für fehlerhafte Vermögensanlagen-Informationsblätter
- 2. Vom Prospekt zur „haftungsrelevanten Information“
- 2.1 Funktionaler Ansatz: Kapitalmarkthaftung als Bekämpfung von Marktmanipulation
- 2.2 Grundsätzlicher Haftungsumfang beim Vertrieb von Vermögensanlagen
- 2.3 Ausgewählte Einzelaspekte
- 2.3.1 Mehrteilige Dokumente
- 2.3.2 Mündliche Äußerungen
- 3. Differenzierte Regeln im Rahmen der Haftung
- 3.1 Anforderungen an Richtigkeit und Vollständigkeit
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- 3.2 Kausalitätsanforderungen
- IV. Kreis der haftpflichtigen Personen
- 1. Bürgerlich-rechtliche Haftung
- 1.1 Haftung der Initiatoren, Gestalter, Gründer und Garanten
- 1.2 Erweiterung durch das „Rupert Scholz“-Urteil
- 1.3 Ausschluss der Emittenten- und Mitgesellschafterhaftung
- 2. Gesetzliche Prospekthaftung
- 2.1 Emittentenhaftung
- 2.2 Haftung weiterer Personen
- 2.2.1 Organwalterhaftung
- 2.2.2 Expertenhaftung
- 3. Funktionale Bestimmung der haftenden Personen
- 3.1 Grundsatz der Emittentenhaftung
- 3.2 Kriterien für die persönliche Haftung
- 3.2.1 Organwalterhaftung
- 3.2.2 Expertenhaftung
- V. Ausblick
- *
- *)Dr. iur., B.A., LL.M. (Harvard), wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Unternehmens- und Steuerrecht am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, München.
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