ZBB 2012, 106

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2012 AufsätzeChristoph Gringel*

Die Schließung und Abwicklung offener Immobilienfonds

Zahlreiche offene Immobilienfonds sehen sich seit der Finanzkrise im Herbst 2008 verstärkt mit dem Abzug von Anlegergeldern konfrontiert. Dieser Trend wurde im Mai 2010 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs zum Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, der signifikante Änderungen für die Rückgabe und Bewertung bei Immobilien-Sondervermögen vorsah, noch verstärkt. Ende Februar 2012 hatten dreizehn offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt, da die liquiden Mittel im Fonds nicht ausreichten, um den erforderlichen Rücknahmebetrag an die Anleger auszuzahlen. Die Kapitalanlagegesellschaften von acht der dreizehn Immobilienfonds hatten Ende Februar 2012 die Verwaltung der jeweiligen Fonds gekündigt, da eine Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme mangels ausreichender Liquidität nicht gelang. Im Zusammenhang mit der Schließung und Abwicklung der Immobilien-Sondervermögen stellen sich bisher ungeklärte rechtliche Fragen, die im Folgenden beleuchtet werden sollen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Rechtslage vor Inkrafttreten des AnsFuG
    ZBB 2012, 107
    • 1. Die Aussetzung der Rücknahme bei Immobilien-Sondervermögen
      • 1.1 Die Phasen der Rücknahmeaussetzung
      • 1.2 Das Ende der Rücknahmeaussetzung
    • 2. Die Kündigung der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens
  • III. Die Rechtslage nach Inkrafttreten des AnsFuG
    • 1. Die Aussetzung der Rücknahme bei Immobilien-Sondervermögen
    • 2. Das Erlöschen des Verwaltungsrechts gem. § 81 Abs. 4 InvG n. F.
    • 3. Die Kündigung der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens nach § 38 InvG während der Aussetzung der Anteilrücknahme nach § 81 InvG n. F.
      • 3.1 Zulässigkeit der Kündigung
      • 3.2 Kündigungsfrist
      • 3.3 Endgültige Aussetzung der Rücknahme nach § 37 InvG
        • 3.3.1 Die Kündigung als außergewöhnlicher Umstand i. S. d. § 37 InvG
        • 3.3.2 Die Regelung des § 81a Abs. 1 InvG n. F.
      • 3.4 Die Veräußerung von Vermögensgegenständen während der Kündigungsfrist
  • IV. Die Abwicklung des Immobilien-Sondervermögens durch die Depotbank
    • 1. Die Abwicklung von Sondervermögen
      • 1.1 Übergang auf die Depotbank
      • 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung
    • 2. Einzelaspekte bei der Abwicklung von Immobilien-Sondervermögen
      • 2.1 Abwicklungszeitraum und Veräußerungspreis
      • 2.2 Haftung der Depotbank
      • 2.3 Vergütung der Depotbank
      • 2.4 Auslagerung der Abwicklung auf Dritte
  • V. Konsequenzen für Sondervermögen, die Anteile an Immobilien-Sondervermögen halten
    • 1. Die Bewertung von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen, die die Rücknahme ausgesetzt haben
    • 2. Hinweispflichten für Dach-Immobilien-Sondervermögen
  • VI. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Geschäftsführer bei Berger, Steck & Kollegen, Frankfurt/M.

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