ZBB 2012, 106
Die Schließung und Abwicklung offener Immobilienfonds
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die Rechtslage vor Inkrafttreten des AnsFuGZBB 2012, 107
- 1. Die Aussetzung der Rücknahme bei Immobilien-Sondervermögen
- 1.1 Die Phasen der Rücknahmeaussetzung
- 1.2 Das Ende der Rücknahmeaussetzung
- 2. Die Kündigung der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens
- III. Die Rechtslage nach Inkrafttreten des AnsFuG
- 1. Die Aussetzung der Rücknahme bei Immobilien-Sondervermögen
- 2. Das Erlöschen des Verwaltungsrechts gem. § 81 Abs. 4 InvG n. F.
- 3. Die Kündigung der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens nach § 38 InvG während der Aussetzung der Anteilrücknahme nach § 81 InvG n. F.
- 3.1 Zulässigkeit der Kündigung
- 3.2 Kündigungsfrist
- 3.3 Endgültige Aussetzung der Rücknahme nach § 37 InvG
- 3.3.1 Die Kündigung als außergewöhnlicher Umstand i. S. d. § 37 InvG
- 3.3.2 Die Regelung des § 81a Abs. 1 InvG n. F.
- 3.4 Die Veräußerung von Vermögensgegenständen während der Kündigungsfrist
- IV. Die Abwicklung des Immobilien-Sondervermögens durch die Depotbank
- 1. Die Abwicklung von Sondervermögen
- 1.1 Übergang auf die Depotbank
- 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung
- 2. Einzelaspekte bei der Abwicklung von Immobilien-Sondervermögen
- 2.1 Abwicklungszeitraum und Veräußerungspreis
- 2.2 Haftung der Depotbank
- 2.3 Vergütung der Depotbank
- 2.4 Auslagerung der Abwicklung auf Dritte
- V. Konsequenzen für Sondervermögen, die Anteile an Immobilien-Sondervermögen halten
- 1. Die Bewertung von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen, die die Rücknahme ausgesetzt haben
- 2. Hinweispflichten für Dach-Immobilien-Sondervermögen
- VI. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Geschäftsführer bei Berger, Steck & Kollegen, Frankfurt/M.
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