ZBB 2011, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 EntscheidungsrezensionII. RezensionChristine Osterloh-Konrad*

Die Scheingesellschaft als Bankkundin

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 1. 6. 2010 – XI ZR 389/09, ZBB 2011, 151 – in diesem Heft

Der Besprechungsfall, der dem XI. Zivilsenat des BGH im vergangenen Jahr vorlag, zeigt eindrucksvoll, zu welchen Schwierigkeiten das Auftreten einer nur vermeintlich wirksam gegründeten Gesellschaft im Bankrechtsverkehr führen kann. Wird dabei auch noch ein Bankauftrag irrtümlich doppelt ausgeführt, so sind rechtliche Verwicklungen unausweichlich. Die Verfasserin unterzieht die Entscheidung des Bankensenats einer kritischen Überprüfung und zeigt auf, dass der Senat seine eigenen Annahmen in den Rechtsfolgen nicht konsequent durchhält. Nach einer ausführlichen Diskussion des Besprechungsfalls erörtert sie abschließend allgemein die rechtliche Behandlung einer Kontobeziehung der Scheingesellschaft.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
  • III. Kritische Analyse
    • 1. Die Scheingesellschaft als Depotinhaberin?
    • 2. Fehlerhafte Gesellschaft oder Scheingesellschaft?
    • 3. Die Suche nach dem richtigen Beklagten
      • 3.1 Rechtsscheinhaftung des Scheingesellschafters?
      • 3.2 Der Scheingesellschafter als Bereicherter?
        • 3.2.1 Die Depotumschreibung
        • 3.2.2 Die Wertpapierübertragung
      • 3.3 Ergebnis
    • 4. Mögliche Einwände
  • IV. Das Girokonto der Scheingesellschaft
    • 1. Die Kontoeröffnung als unternehmensbezogenes Geschäft
    • 2. Die Kontoeröffnung als Vertragsschluss für eine nichtexistente Person
      • 2.1 Einzahlungen des Scheingesellschafters
      • 2.2 Überweisungen Dritter
    • 3. Die Umschreibung von Konten auf eine Scheingesellschaft
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen, München.

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