ZBB 2011, 143
CoCo-Bonds in Deutschland – Die neue Wandelschuldverschreibung
Das Bundesministerium der Justiz hat letzten November den Referentenentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2011) vorgelegt. Im Frühsommer dieses Jahres soll ein Regierungsentwurf vorliegen, im vierten Quartal soll das Gesetz verkündet werden. Der Referentenentwurf zieht Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise und will daher die umgekehrte Wandelanleihe einführen – eine Wandelanleihe mit Wandlungsrecht der emittierenden Gesellschaft, also des Anleiheschuldners. Diese Anleihe soll die Eigenmittelausstattung des Emittenten im Krisenfall verbessern. Solche Wandelanleihen werden international bereits seit geraumer Zeit als eine Sicherheitsvorkehrung für Banken diskutiert. Der Referentenentwurf ebnet der umgekehrten Wandelanleihe nun den Weg in das deutsche Recht. Der folgende Beitrag unterzieht sie erstmals einer genaueren Analyse.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Neues gesetzliches Leitbild der Wandelanleihe
- 1. Kapitalunterlegung mit Stammaktien
- 2. Unterschied zur herkömmlichen Wandelanleihe
- 3. Verhaltenssteuernde Wirkung
- III. Bedingte Kapitalerhöhung
- 1. Keine Sacheinlage
- 2. Keine Höhenbegrenzung
- IV. Umwandlungsmechanismus
- 1. Mitwirkung der Anleihegläubiger
- 2. Trigger Event
- 2.1 Eigenmittel
- 2.2 Bankaufsichtsrechtliche Präventivmaßnahmen
- 2.3 Binäres Trigger Event
- 3. Umwandlungsverhältnis
- V. Ergebnis
- *
- *)Dr. iur., M.A., LL.M. (UCLA), Rechtsanwalt in Frankfurt/M., BROICH BEZZENBERGER.
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