ZBB 2009, 93

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 AufsätzeGerd Nobbe*

Verjährung von Forderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht in der Praxis

Die grundlegende Änderung der Verjährungsvorschriften (§§ 194 ff. BGB) durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, insbesondere die radikale Verkürzung der Regelverjährungsfrist von dreißig auf drei Jahre, hat die Bedeutung des Verjährungsrechts in der Praxis ganz erheblich erhöht. Es sind Fragen relevant geworden, die sich unter dem Regime des alten Verjährungsrechts nicht gestellt haben oder keine nennenswerte praktische Bedeutung hatten. Wichtigen dieser Fragen und ihrer Lösung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung widmet sich dieser praxisorientierte Beitrag ebenso wie der für Altfälle noch bedeutsamen Rechtssprechung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Rechtsprechung zur Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG, deren Streichung im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vorgesehen ist, und zur Hemmung der Verjährung nach §§ 203 ff. BGB.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verjährung im Bankrecht
    • 1. Altes Verjährungsrecht
      • 1.1 Vertragliche Ansprüche und Bereicherungsansprüche
        • 1.1.1 Regelverjährung (§ 195 BGB a. F.)
        • 1.1.2 Verjährung bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen (§ 197 BGB a. F.)
          • 1.1.2.1 Zinsansprüche
          • 1.1.2.2 Bereicherungsansprüche
          • 1.1.2.3 Neuberechnungsanspruch nach § 494 Abs. 2 Satz 4 BGB
      • 1.2 Deliktische Schadensersatzansprüche
    • 2. Neues Verjährungsrecht und Überleitungsrecht
      • 2.1 Überleitungsfälle – Ablehnung der Stichtagslösung
      • 2.2 Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen
        • 2.2.1 bei Bereicherungsansprüchen
        • 2.2.2 bei Schadensersatzansprüchen
      • 2.3 Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit (grund-)pfandrechtlich gesicherten Darlehen
        • 2.3.1 Ansprüche aus Grundpfandrechten
        • 2.3.2 Löschungsansprüche
        • 2.3.3 Ansprüche aus einem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis
      • 2.4 Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsforderung
        • 2.4.1 Selbstschuldnerische Bürgschaft
        • 2.4.2 Subjektive Voraussetzungen
        • 2.4.3 Verjährungshemmung
        • 2.4.4 Geltendmachung und Wirkungen der Verjährungseinrede
  • III. Verjährung im Kapitalmarktrecht
    • 1. Verjährung nach § 37a WpHG
      • 1.1 Anwendungsbereich
        • 1.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich
        • 1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich
          • 1.1.2.1 Schadensersatzansprüche aus einem fahrlässigen Aufklärungs- oder Beratungsverschulden
          • 1.1.2.2 Schadensersatzansprüche aus einem vorsätzlichen Aufklärungs- oder Beratungsverschulden
          ZBB 2009, 94
          • 1.1.2.3 Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Vermögensverwaltungsvertrag
          • 1.1.2.4 Vermittlung eines Depots bei einer Offshoregesellschaft
      • 1.2 Beginn der Verjährungsfrist des § 37a WpHG
        • 1.2.1 Entstehung des Schadensersatzanspruchs bei einem Aufklärungs- oder Beratungsverschulden
        • 1.2.2 Entstehung des Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit einem Vermögensverwaltungsvertrag
    • 2. Verjährung nach § 46 BörsG
    • 3. Verjährung nach § 127 Abs. 5 InvG
  • IV. Hemmung der Verjährung nach §§ 203 ff. BGB
    • 1. Hemmung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)
    • 2. Hemmung durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
    • 3. Hemmung durch Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
    • 4. Hemmung durch Bekanntgabe eines Güteantrags (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)
    • 5. Sonderregelung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB
  • V. Verjährungseinrede erstmals in der Berufungsinstanz
*
*)
Dr. h. c., Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe a. D. Der Beitrag ist die ergänzte und auf den Stand 1. 4. 2009 aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser beim Forum Bankrecht 2008 des RWS Verlages am 31. 10. 2008 in Köln gehalten hat.

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