ZBB 2009, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 ZBB-ReportGünther M. Bredow* / Hans-Gert Vogel**

Restrukturierung von Anleihen – Der aktuelle Regierungsentwurf eines neuen Schuldverschreibungsgesetzes

Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. 12. 1899 (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dessen Hilfe Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss nachträglichen Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen können. Die seit mehr als einhundert Jahren weitgehend unveränderten Regelungen des SchVG haben sich jedoch in der Vergangenheit als wenig griffig erwiesen. Des Weiteren sind sie in technischer Hinsicht nicht mehr zeitgemäß. Demgemäß arbeitet das Bundesjustizministerium seit einigen Jahren an einer grundsätzlichen Reform und Modernisierung des SchVG. Einem ersten Arbeitsentwurf von 2003 folgte im letzten Jahr ein wesentlich überarbeiteter Referentenentwurf. Nach Durchführung von Konsultationen wurde am 18. 2. 2009 ein weiter überarbeiteter Regierungsentwurf (RegE-SchVG) vorgelegt, der nunmehr in das parlamentarische Verfahren geht. In nachstehendem Beitrag sollen dessen wesentliche Abweichungen vom Referentenentwurf in aller Kürze dargestellt und bewertet werden. Er knüpft an die Beiträge von Bredow/Vogel, ZBB 2008, 221 ff.; Baums, ZBB 2009, 1 ff. und Schmolke, ZBB 2009, 8 ff. an.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Der Arbeitsentwurf von 2003 und der Referentenentwurf von 2008
  • III. Anwendungsbereich
  • IV. Transparenz und Inhaltskontrolle der Anleihebedingungen
  • V. Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
    • 1. Ermächtigungsmodell
    • 2. Eingeschränkte Anfechtbarkeit von Gläubigerbeschlüssen
    • 3. Wirksamwerden von Beschlüssen
  • VI. Gläubigervertreter
    • 1. Wahlvertreter und Vertragsvertreter
    • 2. Sonstige Neuerungen zum Gläubigervertreter
  • VII. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., LL.M., Rechtsanwalt in Frankfurt/M.
**
**)
Dr. jur., Rechtsanwalt in Berlin.

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