ZBB 2009, 142

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 ZBB-ReportChristoph Kaserer* / Johannes Köndgen** / Christoph Möllers***

Stellungnahmen zum Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz

Der Gesetzgeber hat im Oktober letzten Jahres zur Beruhigung der durch die weltweite Finanzmarktkrise verursachten Turbulenzen auf dem deutschen Finanzmarkt das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) und die Finanzmarkstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) erlassen (vgl. hierzu auch die ZBB-Dokumentation in ZBB 2009, 82 ff., sowie den Aufsatz von Nodoushani in ZBB 2009, 110 – in diesem Heft). Am 3. 3. 2009 haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD und am 12. 3. 2009 die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG) vorgelegt (BT-Drucks. 16/12100, 16/12224). Mit den gleichlautenden Gesetzentwürfen sollen laut Allgemeiner Begründung „die Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, aber auch in den gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen für Rekapitalisierungsmaßnahmen in einigen Punkten ergänzt werden, um dem Fonds [dem „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SOFFIN)] eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente und dem Bund eine erleichterte Übernahme zum Zweck der Stabilisierung zu ermöglichen.“ Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. 3. 2009 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Unter anderem haben Prof. Dr. Christoph Kaserer, Professor Dr. Johannes Köndgen und Professor Dr. Christoph Möllers Stellungnahmen abgegeben, die wir nachfolgend in zum Teil leicht abgewandelter Form abdrucken. Im Anschluss an die Anhörung hat der Finanzausschuss empfohlen, die Gesetzesentwürfe in einer in einigen Punkten etwas geänderter Fassung anzunehmen (BT-Drucks. 16/12316, 16/12343). Dieser Beschlussempfehlung ist der Bundestag am 20. 3. 2009 gefolgt (BR-Drucks. 244/09). Auch der Bundesrat hat am 3. 4. 2009 der Vorlage zugestimmt.

Inhaltsübersicht

Christoph Kaserer: Ökonomische Überlegungen zum FMStErgG
Johannes Köndgen: Das FMStErgG aus der Sicht von Regulierungstheorie, Rechtsvergleichung, Europa- und Insolvenzrecht
  • I. Keine ordnungspolitischen Bedenken; keine Gefahren für den „Finanzplatz“ und den „Investitionsstandort“ Deutschland
    • 1. Ordnungspolitik
    • 2. „Finanzplatz“ und „Investitionsstandort“ Bundesrepublik Deutschland
  • II. Rechtsvergleichender Ausblick: das Beispiel Großbritannien
    • 1. Der Banking Act 2009 als „Grundgesetz“ der Bankenrestrukturierung
    • 2. Grundzüge und Systematik der Restrukturierungsinstrumente
    • 3. Zusammenfassende Würdigung
  • III. Einzelprobleme des Entwurfs
    • 1. Vereinbarkeit mit der Europäischen Kapitalrichtlinie (Richtlinie 77/91 EWG)
    • 2. Weitere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge
      • 2.1 Mindestwert bei Übernahmeangebot (FMStErgG Art. 2 Nr. 7 § 12 Abs. 3)
      • 2.2 Enteignungsmaßnahmen nach FMStErgG Art. 3
  • IV. Sonderinsolvenzrecht zur Restrukturierung krisenbefallener Finanzunternehmen als Alternative zur Verstaatlichung
  • V. Abschließende Empfehlungen
Christoph Möllers: Verfassungsrechtliche Bewertung des FMStErgG
  • I. Enteignung nach dem Rettungsübernahmegesetz
    • 1. Grundsätzliches zur Enteignung einer Bank
    • 2. Eingriff in die Eigentumsgarantie
    • 3. Rechtfertigung der Enteignung: Bestimmtheit und Gewichtigkeit des Gemeinwohlanliegens
    • 4. Erforderlichkeit
    • 5. Enteignungsentschädigung
    • 6. Rechtsschutz und Rückübertragung
    • 7. Rückübertragungsanspruch
  • II. Verhältnismäßigkeit des Squeeze-out
  • III. Kein Einzelfallgesetz
  • IV. Fazit: Keine regelungstechnischen Neuheiten
*
*)
Prof. Dr., Inhaber des Lehrstuhls für Finanzmanagement und Kapitalmärkte, Technische Universität München.
**
**)
Prof. Dr., Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bonn. Bei dem Beitrag handelt es sich um die geringfügig erweiterte und um wenige Fußnoten ergänzte Fassung seiner gutachterlichen Stellungnahme.
***
***)
Prof. Dr., LL.M. (Chicago), Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Staatsrecht, Rechtsvergleichung und Verfassungstheorie, Universität Göttingen.

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