ZBB 2008, 78
Verantwortlichkeit der Bank bei der Vergabe von Krediten und der Hereinnahme von Sicherheiten**
Hinter dem etwas sperrigen Titel dieses Beitrags verbirgt sich die Frage: Gibt es so etwas wie eine Mitverantwortung der kreditgebenden Bank bei der Kreditaufnahme, und wenn ja, worin findet sie ihren Ausdruck? Behandelt werden sollen dabei nur Verbraucherkredite und am Rande Bürgschaften. Dargestellt werden zunächst die geltende Rechtslage in Deutschland, dann das abweichende schweizerische Recht und der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der Verbraucherkreditrichtlinie und einer sogenannten „verantwortungsvollen Kreditvergabe“ und schließlich das hier präferierte Ergebnis.
Inhaltsübersicht
- I. Geltende Rechtslage in Deutschland
- II. Rechtslage in der Schweiz und in Belgien
- III. Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der Verbraucherkreditrichtlinie
- IV. Bewertung des Kommissionsvorschlags
- V. Statuierung von Informationspflichten zugunsten des schutzbedürftigen Verbrauchers
- *
- *)Dr. h. c., Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe
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- **)Als Vortrag gehalten am 14. Juni 2007 in Köln aus Anlass des fünfzigjährigen Bestehens des Vereins zur Förderung des Bankrechtlichen Instituts an der Universität zu Köln. Die Vortragsform wurde durchgehend beibehalten und um einige Nachweise ergänzt.
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