ZBB 2006, 144
Objektive Anknüpfung eines Kaufvertrages über eine im Ausland hypothekarisch gesicherte Forderung
Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 26. 7. 2004 – VIII ZR 273/03, ZBB 2006, 138 (in diesem Heft)
Gegenstand des Beitrags ist die Auslegung des Vertragsgegenstandsbegriffs des Art. 28 Abs. 3 EGBGB, der mangels Rechtswahl einen Schuldvertrag über ein dingliches Recht an einem Grundstück grundsätzlich dem Recht seines Belegenheitsortes unterstellt. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der anzuknüpfende Schuldvertrag zwar vordergründig allein die Übertragung einer Forderung zum Gegenstand hat, Ziel der Parteien aber eigentlich der Erwerb der dinglichen Sicherheiten ist, die mit der Forderung automatisch übergehen sollen. Der Bundesgerichtshof (BGH ZBB 2006, 138, in diesem Heft) hat es unter dem Eindruck deutscher Rechtsvorstellungen abgelehnt, einen solchen Schuldvertrag als Grundstücksvertrag anzusehen. Der Verfasser hinterfragt diese Lösung aufgrund des Erfordernisses einer autonomen Auslegung der Art. 27 ff EGBGB.
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund
- II. Lösung des Bundesgerichtshofs
- III. Kritik
- IV. Fazit und Ausblick
- *
- *)M. Jur. (Oxford), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
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