ZBB 2006, 107

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 AufsätzePatrick Büscher*

Zur Verfassungswidrigkeit der Anwendung des WpÜG auf den öffentlichen Erwerb eigener Aktien

Immer mehr Gesellschaften schütten nicht benötigte Liquidität im Wege des Aktienrückkaufs an ihre Mitglieder aus. Entschließt sich die Gesellschaft zu einem öffentlichen Angebot, fällt sie nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Der Beitrag zeigt, welche Vorschriften die Praxis vor diesem Hintergrund zu beachten hat und wie bei einer Überzeichnung des Angebots repartiert werden muss. Gleichwohl hält der Verfasser die von der Bundesanstalt betriebene Anwendung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes auf den öffentlichen Aktienrückkauf in weiten Teilen für unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Auf den Aktienrückkauf anwendbare Vorschriften
    • 1. Vorschriften, die auf der Trennung zwischen Bieter und Zielgesellschaft beruhen
    • 2. Zwar anwendbare, aber im Regelfall nicht einschlägige Vorschriften
    • 3. Selbstverständlich erfüllte Vorschriften
    • 4. Vorschriften, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
  • III. Kritik an der Anwendung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes auf den öffentlichen Aktienrückkauf
    • 1. Grammatikalische Auslegung des § 1 WpÜG
    • 2. Systematische Auslegung
    • 3. Historischer Zusammenhang
    • 4. Genetische Auslegung
    • 5. Teleologische Interpretation
    • 6. Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
      • 6.1 Prüfungsmaßstab
      • 6.2 Eingriff
      • 6.3 Rechtfertigung der Eingriffe
        • 6.3.1 Finanzierung des Angebots (§ 13 WpÜG)
        • 6.3.2 Angebotsunterlage (§ 11 WpÜG)
        • 6.3.3 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage (§ 14 WpÜG)
        • 6.3.4 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung (§ 16 WpÜG)
        • 6.3.5 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots (§ 23 WpÜG)
        • 6.3.6 Grenzüberschreitende Angebote (§ 24 WpÜG)
        • 6.3.7 Zuteilung bei einem Teilangebot (§ 19 WpÜG)
      • 6.4 Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Rechtsreferendar in Zweibrücken

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