ZBB 2005, 135

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 AufsätzeHans Achenbach* / Christian Schröder**

Straflosigkeit des Offenbarens und Verwertens von Angaben über Millionenkredite (§§ 55a, 55b i. V. m. § 14 KWG)?

Die Strafnormen der §§ 55a, 55b KWG bilden Blanketttatbestände, die erst durch eine Verweisung auf § 14 Abs. 2 KWG mit Leben erfüllt werden. Seit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz von 2002 nehmen die beiden Straftatbestände auf einen falschen Satz in § 14 Abs. 2 KWG Bezug, weil die das Blankett ausfüllende Verbotsnorm in einen anderen Satz dieses Absatzes verschoben, eine Anpassung der §§ 55a, 55b KWG aber versäumt wurde. Der Beitrag erörtert die Folgen dieser legislatorischen Fehlleistung für die Strafbewehrung der Verbote des Verwertens und Offenbarens von Angaben über Millionenkredite. Für den Fall einer Korrektur der Verweisung wird zugleich die Diskussion über die inhaltliche Auslegung der Normen weitergeführt.

Inhaltsübersicht

  • I. Das Problem
  • II. §§ 55a, 55b KWG im Lichte des Gesetzlichkeitsprinzips
    • 1. Die Auswirkungen von Art. 103 Abs. 2 GG auf aktuelle Fälle
      • 1.1 Allgemeines zur gesetzlichen Bestimmtheit von Blankettstrafgesetzen
      • 1.2 Keine gesetzlich bestimmte Strafbarkeit nach §§ 55a, 55b KWG
      • 1.3 Keine gesetzliche Anordnung der Strafbarkeit eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 2 Satz 10 KWG
    • 2. Auswirkungen auf Altfälle
  • III. Der Anwendungsbereich der §§ 55a, 55b KWG nach einer Gesetzeskorrektur
    • 1. Verwerten von Angaben (§ 55a Abs. 1 KWG)
    • 2. Offenbaren von Angaben (§ 55b Abs. 1 KWG)
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., Universitätsprofessor an der Universität Osnabrück
**
**)
Dr. jur., Universitätsprofessor an der Universität Halle-Wittenberg

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