ZBB 2004, 147

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 AufsätzeJan Dirk Harke*

Schuldbeitritt und Form

Ist der Schuldbeitritt formfrei, in seiner Wirksamkeit von der Einhaltung der Bürgschaftsform oder gar von der Beachtung der Formvorschriften abhängig, die für die Begründung der kumulativ übernommenen Hauptschuld gelten? Die Rechtsprechung hat sich auf die Formel festgelegt, der Schuldbeitritt unterliege nicht § 766 BGB, sondern den Formgeboten, denen die gesicherte Hauptschuld mit Rücksicht auf ihren Leistungsgegenstand unterworfen ist. Eine gleichmäßige Formpflicht für Hauptverpflichtung und Schuldbeitritt soll vor allem bei Ansprüchen aus Verbraucherdarlehen und gleichgestellten Verträgen gelten. Zugrunde liegt ein Erst-recht-Schluss aus dem Schutzbedürfnis des Kreditnehmers, dessen zumeist ungeprüfte Voraussetzung jedoch die Unanwendbarkeit des Bürgschaftsrechts ist. Dass die Ausnahme des Schuldbeitritts vom Formgebot der Bürgschaft voreilig ist, ergibt die folgende Untersuchung.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung und Meinungsstand
  • II. Formgebote für die Hauptschuld
    • 1. Befristeter Mietvertrag, Grundstücks- und Geschäftsanteilsverkehr
    • 2. Verbraucherdarlehen und gleichgestellte Verträge
    • 3. Schuldanerkenntnis
    • 4. Zwischenergebnis
  • III. Formzwang wie bei der Bürgschaft
    • 1. Privatautonome Entscheidung gegen die Bürgschaftsform?
    • 2. Die Regelungslücke
    • 3. Der Zweck des Formgebots
    • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Ein funktionsgleiches Formgebot: § 518 BGB
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., Universitätsprofessor an der Universität Würzburg

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