ZBB 2004, 137
Die Zukunft des befristeten Kontokorrentkredits
Zwei grundsätzliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und ein vor dem LG Ravensburg anhängiges Prozesskostenhilfeverfahren haben sich intensiv mit dem befristeten Kontokorrentkredit befasst. Hierbei ging es vor allem um die Frage, ob eine Bank oder Sparkasse berechtigt ist, nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages einen über dem Vertragszins liegenden Überziehungskredit zu fordern. Der Bundesgerichtshof hat dies in deutlicher Weise verneint; das Kreditinstitut ist in der Regel auf die Geltendmachung von Verzugszinsen beschränkt. Der Beitrag befasst sich daher zunächst mit den Auswirkungen auf die Bankpraxis und zeigt alternative Handlungsmöglichkeiten auf.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die BGH-Entscheidungen vom 18. März 2003 und vom 20. Mai 2003
- III. Verzug und Verzugsschaden
- 1. Eintritt des Verzugs
- 2. Verzugsschaden
- 2.1 Die gesetzlichen Vorgaben
- 2.2 Vertragszins als Verzugsschaden
- 3. Vermeidung der Verzugsfolgen
- IV. Handlungsmöglichkeiten der Praxis
- 1. Behandlung bestehender Fälle
- 1.1 Abschluss einer neuen Kreditvereinbarung nach Ablauf
- 1.2 Das Vorliegen einer „echten geduldeten Überziehung“
- 2. Die Möglichkeiten der Ausgestaltung für zukünftige Fälle
- 2.1 Bedingung
- 2.1.1 Vertragsgestaltung
- 2.1.2 Ausgestaltung in AGB
- 2.2 Gestaffelte Zinsen
- 2.3 Vertragliche Modifizierung der Verzugsregelung (Mahnung)
- 2.4 Nur noch unbefristete Kontokorrentkredite
- V. Der Beschluss des LG Ravensburg vom 24. März 2003
- 1. Der Inhalt der Entscheidung
- 2. Stellungnahme
- VI. Fazit
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