ZBB 2003, 69
Das Börsentermingeschäft ist tot – es lebe das Finanztermingeschäft?
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz hat den Begriff des „Börsentermingeschäfts“ durch den des „Finanztermingeschäfts“ ersetzt und zugleich den Anlegerschutz bei solchen Geschäften neu gestaltet. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Reform im nationalen und internationalen Bereich, erläutert die Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand und weist auf die Schwachstellen der Neuregelung hin.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Begriffliche Modernisierung
- 1. Abschied vom Börsentermingeschäft
- 2. Beseitigung des Differenzgeschäfts
- 3. Definition des Finanztermingeschäfts
- III. Entwicklung des Anlegerschutzes
- 1. Der „verzwickte“ Termineinwand
- 2. Das gescheiterte Informationsmodell
- 3. Die neue Regelung im Wertpapierhandelsgesetz
- 3.1 Finanztermingeschäft und Spieleinwand (§ 37e WpHG)
- 3.2 Informationspflicht und Schadensersatz (§ 37d WpHG)
- 3.3 Verbotene Finanztermingeschäfte (§ 37g WpHG) und Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§ 23 BörsG)
- IV. Internationale Aspekte
- 1. Anwendbares Recht
- 2. Gerichtsstand
- 3. Schiedsvereinbarungen (§ 37h WpHG)
- *
- *)Dr. jur., Rechtsanwalt in Hamburg, freier Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
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