ZBB 2000, 121
Teilwertabschreibung und Wertzuschreibung bei Kreditinstituten nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Inhaltsübersicht
- I. Außerplanmäßige Abschreibung
- 1. Handelsrechtliche Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
- 1.1 Sondervorschriften für die Bewertung bei Kreditinstituten
- 1.2 Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind
- 1.2.1 Bewertung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
- 1.2.2 Erforderlichkeit voraussichtlich dauernder Wertminderung
- 1.2.3 Zulässigkeit auch bei nur vorübergehender Wertminderung
- 1.3 Vermögensgegenstände, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind
- 1.4 Übersicht
- 2. Steuerrechtliche Teilwertabschreibung
- 3. Verhältnis zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibung
- 3.1 Voraussichtlich dauernde Wertminderung
- 3.2 Voraussichtlich nur vorübergehende Wertminderung
- 3.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
- II. Wertzuschreibung
- 1. Handelsrechtliche Wertzuschreibung
- 1.1 Wertbeibehaltungswahlrecht in § 253 Abs. 5 HGB
- 1.2 Wertaufholungsgebot in § 280 Abs. 1 HGB
- 1.3 Leerlaufen des § 280 Abs. 2 HGB
- 2. Steuerrechtliche Wertzuschreibung
- 2.1 Grundsätzlich alljährliche Rückkehr zur Bewertungsobergrenze
- 2.2 Ausnahme nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
- 3. Verhältnis zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wertzuschreibung
- 3.1 Werterhöhung
- 3.2 Wegfall der Abschreibungsgründe
- III. Begriff der „voraussichtlich dauernden Wertminderung“
- 1. Zentrale Bedeutung des Begriffs für die Bewertung bei Kreditinstituten
- 2. Voraussichtlichkeit
- 2.1 Erkennbare Umstände am jeweiligen Abschlußstichtag
- 2.2 Wertaufhellung nach dem Abschlußstichtag
- 3. „Dauernde Wertminderung“
- 3.1 Dauernde Wertminderung in Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- 3.2 Ausfallrisiko
- 3.3 Länderrisiko
- 3.4 Zinsrisiko
- 3.5 Währungsrisiko
- 4. Bedeutung einer ausreichenden Dokumentation
- IV. Auswirkungen der Neuregelung auf Bewertungsmaßnahmen einer Bank
- *
- *)Syndikus, stellvertretender Leiter der Steuerabteilung der Bayerischen Landesbank, München
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