ZBB 2022, 12

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2022 AufsätzeFabian B. Schwarzfischer*

Die insiderrechtliche Behandlung von Zwischenschritten in gestreckten Geschehensabläufen

Im Schrifttum existiert gegenwärtig eine umfassende Diskussion über die insiderrechtliche Behandlung von Zwischenschritten in gestreckten Geschehensabläufen. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass zwischen Zwischenschritten, die eine eigenständige insiderrechtliche Relevanz aufweisen, und solchen, deren Relevanz sich ausschließlich vom Endereignis ableitet, zu differenzieren sei. Der Beitrag zeigt auf, dass die These des Differenzierungserfordernisses als systemwidrig abzulehnen ist und eine sachgerechte Lösung nicht durch eine Beschränkung des Begriffes der Insiderinformation gem. Art. 7 MAR, sondern auf der Ebene des Aufschubes der Ad-hoc-Publizitätspflicht gem. Art. 17 Abs. 4 MAR zu erfolgen hat. Ausführlich konturiert wird insbesondere das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Emittenteninteresses, für dessen Vorliegen es eines Verfügungsrechts des Emittenten an der Information bedarf. Beispielhaft aufgezeigt wird die Handhabung im Wege des Aufschubes am Beispiel von M&A-Transaktionen sowie Sachverhalten der Non-Compliance, hinsichtlich derer insbesondere die Berücksichtigung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit abgelehnt wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Zwischenschritte als Kristallisationspunkt insiderrechtlicher Diskussion
  • II. Tatbestandliche Elemente von Insiderinformationen
    • 1. Präzision und Kursspezifität, Art. 7 Abs. 1, 2 MAR
    • 2. Kursrelevanz, Art. 7 Abs. 1, 4 MAR
  • III. Fehlendes Differenzierungserfordernis bei Zwischenschritten
    • 1. These des Differenzierungserfordernisses bei Zwischenschritten
      • 1.1 Grundkonzeption der These des Differenzierungserfordernisses
      • 1.2 Auffassung der BaFin
    • 2. Fehlende Überzeugungskraft der Differenzierung verschiedener Typen von Zwischenschritten
      • 2.1 Fehlende Verankerung in der Marktmissbrauchsverordnung
      • 2.2 Vielschichtigkeit von Endereignissen in gestreckten Geschehensabläufen
      • 2.3 Fehlendes Einschränkungserfordernis auf Ebene der Kursspezifität
        • 2.3.1 Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 MAR
        • 2.3.2 Erzeugung einer Sperrwirkung auf Konkurrenzebene
        • 2.3.3 Fehlerhaftigkeit des Verweises auf Einführung einer „Insiderinformation light“
      • 2.4 Fehlendes Einschränkungserfordernis auf Ebene der Kursrelevanz
  • IV. Maßgeblichkeit des Aufschubs der Ad-hoc-Publizitätspflicht, Art. 17 Abs. 4 MAR
    • 1. Elemente des Aufschubs der Ad-hoc-Publizitätspflicht
      • 1.1 Vorliegen eines berechtigten Emittenteninteresses
      • 1.2 Verbot der Irreführung des Markts
      • 1.3 Erfordernis der Sicherstellung der Geheimhaltung
    • 2. Insiderrechtliche Bedeutsamkeit der Aufschubmöglichkeit
      • 2.1 Regelungsintention der Aufschubmöglichkeit
      • 2.2 Reichweite der Aufschubmöglichkeit
      • 2.3 Ermessensspielraum im Rahmen der Aufschubentscheidung
      • 2.4 Zwischenergebnis
    • 3. Fehlende Überzeugungskraft der vorgebrachten Gegenargumente
    • 4. Modalitäten des Aufschubs
      • 4.1 Erfordernis eines Aufschubbeschlusses
      • 4.2 Zulässigkeit von Vorsorge- und Vorratsbeschlüssen
        • 4.2.1 Vorsorgebeschlüsse
        • 4.2.2 Vorratsbeschlüsse
      • 4.3 Zeitraum des Aufschubs
  • V. Insiderrechtliche Behandlung ausgewählter Zwischenschritte
    • 1. M&A-Transaktionen und Übernahmen
    • 2. Non-Compliance
      • 2.1 Kategorisierung als gestreckter Geschehensablauf
      • 2.2 Berücksichtigungserfordernis der Aufdeckungswahrscheinlichkeit
        • 2.2.1 Fehlende Verankerung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit
        • 2.2.2 Fehlende sachliche Notwendigkeit der Berücksichtigung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit
      • 2.3 Handhabung im Wege der Aufschubentscheidung
  • VI. Zusammenfassung und Ausblick
*
*)
Rechtsassessor und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts von Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) an der Universität Regensburg

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