ZBB 2020, 22
Kryptoverwahrung nach dem KWG: Der Versuch einer Konturierung des neuen Erlaubnistatbestands
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Hintergrund, Gesetzgebungsverfahren und Bedeutung
- 1. Hintergrund
- 2. Gesetzgebungsverfahren
- 3. Bedeutung
- III. Tatbestandliche Reichweite
- 1. Verwahrobjekte
- 1.1 Kryptowerte
- 1.1.1 Technologieneutralität
- 1.1.2 Geschriebene Bereichsausnahmen
- 1.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Rechnungseinheiten
- 1.1.4 Akzeptanz als Tausch- oder Zahlungsmittel oder zu Anlagezwecken
- 1.1.5 Übertragbarkeit und Handelbarkeit
- 1.1.6 Utility Token als Kryptowerte
- 1.2 Private kryptografische Schlüssel
- 2. Tatbestandliche Handlungen
- 2.1 Vergleich mit dem Depotgeschäft als Leitmaxime für das Kryptoverwahrgeschäft
- 2.1.1 Geldwäscherechtliche Veranlassung
- 2.1.2 Kundenschutz
- 2.2 Verwahrung
- 2.3 Verwaltung
- 2.4 Sicherung
- 2.4.1 Sicherung fremder Private Keys
- 2.4.2 Technische und physische Sicherung
- 2.4.2.1 Technische Sicherung
- 2.4.2.2 Physische Sicherung
- IV. Konkurrenzebene
- V. Voraussetzungen der Übergangsregelung („Grandfathering“)
- 1. Personeller Anwendungsbereich
- 2. Befristete Absichtsanzeige und Antragseinreichung
- VI. Möglichkeit des Passportings nach EU-Recht
- 1. MiFID II
- 2. CRD IV
- VII. Fazit
- *
- *)Rechtsanwalt und Associated Partner der Kanzlei Schnittker Möllmann Partners, Hamburg/Berlin
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Associate der Kanzlei Schnittker Möllmann Partners, Hamburg
- ***
- ***)Research Fellow an der UCL CBT/Wharton School, Promotionsstudent an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Schnittker Möllmann Partners, Hamburg
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