ZBB 2019, 1
Die „gespaltene Auslegung“ von Verhaltensnormen im Straf-, Aufsichts- und Zivilrecht oder wer gibt den Ton an?
Zugleich Besprechung von KG, Urt. v. 25. 9. 2018 – (4) 161 Ss 28/18 (35/18), ZBB 2019, 63 sowie BGH, Urt. v. 25. 9. 2018 – II ZR 190/17, ZBB 2019, 58 (beide in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Entscheidungen des KG und des BGH
- 1. Streit um Bitcoin als Rechnungseinheit gem. § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 KWG
- 2. Streit um Einzelfallausnahme gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 WpHG
- 3. Gespaltene Auslegung im Nebeneinander der Durchsetzungsinstrumente
- III. Gespaltene Auslegung und strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
- 1. Meinungsstand
- 1.1 Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Aufsichtsrecht
- 1.2 Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Zivilrecht
- 2. Argumente für und gegen die gespaltene Auslegung
- 2.1 Verfassungsrechtliche Maßgaben
- 2.1.1 Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG
- 2.1.2 Einheit der Rechtsordnung
- 2.2 Europarechtliche Maßgaben
- 2.3 Wille des Gesetzgebers
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Gespaltene Auslegung und Verlautbarungen der BaFin
- 1. Bindungswirkung aufsichtsbehördlicher Verlautbarungen
- 2. Schuldausschließende Wirkung aufsichtsbehördlicher Verlautbarungen
- V. Ergebnis
- *
- *)Prof. Dr. iur., M.jur. (Oxon.), Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
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