ZBB 2018, 67

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 AufsätzeKristin Kalies* / Heiko Müller** / Syeda Fariha Taqi***

Ertragsteuerlicher Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Aktienfonds- und Aktiendirektanlage im Privatvermögen nach dem Investmentsteuerreformgesetz

Mit Inkrafttreten der Investmentsteuerreform am 1. 1. 2018 wird die bisher semi-transparente Besteuerung für Publikums-Investmentfonds durch ein neues Besteuerungsverfahren ersetzt, das grundsätzlich auf der getrennten Besteuerung des Investmentfonds und des Anteilseigners basiert. Da nunmehr Investmentfonds körperschaftsteuerpflichtig sind und auf Ebene des Aktienfonds Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterschiedlich besteuert werden, ergeben sich maßgebliche steuerliche Unterschiede im Vergleich zur Aktiendirektanlage im Privatvermögen. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Anlagealternative wird insbesondere durch die Höhe der Vorsteuer-Rendite, den Dividenden- und Kursgewinnanteil, die Kursgewinn-Realisationsquote, den Umfang der Fondsausschüttung und den Betrachtungszeitraum bestimmt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Steuerrechtliche Grundlagen und kombinierte Ertragsteuersätze
  • III. Vorteilhaftigkeitsvergleich mittels mehrperiodischer Beispielrechnung
    • 1. Modellannahmen
    • 2. Endvermögen und Baldwin-Renditen der Anlagealternativen
      • 2.1 Aktienfondsanlage
      • 2.2 Aktiendirektanlage
    • 3. Beispielrechnungen
      • 3.1 Ohne Kosten
      • 3.2 Mit Kosten
  • IV. Fazit
*
*)
M.Sc., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Ruhr-Universität Bochum
**
**)
Dr. rer. pol., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Ruhr-Universität Bochum
***
***)
M.Sc., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Ruhr-Universität Bochum

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