ZBB 2018, 20

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 AufsätzeTobias H. Tröger*

Zu kompliziert, um zu funktionieren – Eine kritische Bewertung des Bail-in-Instruments im europäischen Recht der Bankenabwicklung

Dieser Beitrag hinterfragt die Umsetzung einer auf Bail-in ausgerichteten Regelungsstrategie im europäischen Recht der Bankenabwicklung kritisch. Er bezieht jenseits nationaler Umsetzungs- und Anwendungsfragen eine Position im Rahmen der paneuropäischen Debatte. Diese darf nicht auf technische Verfeinerungen innerhalb eines nicht mehr in Frage gestellten Regelungskonzepts beschränkt sein, sondern muss auch Pfadabhängigkeiten überwindende Neuansätze berücksichtigen. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass das Bail-in-Instrument in seiner gegenwärtigen Gestalt ein zentrales Regelungsziel verfehlen wird, das hinter der zwingenden Beteiligung des Privatsektors (private sector involvement – PSI) an den Kosten der Bankenabwicklung steht. Eine risikoadäquate Bepreisung von Bankkapital, d. h. Marktdisziplin, wird sich unter der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) und der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism Regulation – SRM-VO) nicht einstellen. Deshalb sollte ein alternativer Regelungsansatz verfolgt werden, der die anreizbegründende Verlustbeteiligung des Privatsektors möglichst weitgehend von der umfassenderen Abwicklung trennt und in prädesignierten Finanzinstrumenten konzentriert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Regulierungsziel einer zwingenden PSI
    • 1. Das Ende staatlicher Garantien
      • 1.1 Rationale Gründe für Bail-outs und gestörte Debt-Governance
      • 1.2 Legislativer Eingriff zur Durchsetzung der zwingenden Beteiligung des Privatsektors an den finanziellen Kosten einer Bankenabwicklung
      • 1.3 Alternativen des Privatsektors
    • 2. Die (implizite) Ausnahme für systemische Krisen
  • III. Zentrale Anforderungen an ein effizientes Bail-in-Regime
  • IV. Weitreichende Ermessenstatbestände in der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie
    • 1. Bedingung für die Beteiligung des Privatsektors: Feststellung des Abwicklungsfalls
      • 1.1 Ausfall oder wahrscheinlicher Ausfall eines Instituts
      • 1.2 Keine Aussicht, dass der Ausfall anderweitig abgewendet wird
      • 1.3 Abwicklung im öffentlichen Interesse erforderlich
      • 1.4 Die Kompetenzordnung zur Feststellung der Abwicklungsvoraussetzungen
    • 2. Anwendung des Bail-in-Instrumentes mit der Feststellung des Abwicklungsfalls
      • 2.1 Auswahl des Abwicklungsinstruments
      • 2.2 Festsetzen der mit einem Bail-in verbundenen Rechtsfolgen
      • 2.3 Von einem Bail-in ausgeschlossene Forderungen
        • 2.3.1 Gesetzliche Ausschlusstatbestände
        • 2.3.2 Ermessensgeleitete Ausschlusstatbestände
        • 2.3.3 Ex-ante-Beschränkung des Bail-in-Instrumentes auf ausgewählte Verbindlichkeiten
      • 2.4 Grenzen einer Gläubigerhaftung
        • 2.4.1 Die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
        • 2.4.2 Der Grundsatz des „No creditor worse off“ (NCWO)
      • 2.5 (Grenzüberschreitende) Bankengruppen
        • 2.5.1 Grenzüberschreitende Ausübung der Bail-in-Befugnisse
        • 2.5.2 Konzernweite Durchsetzung der mit einem Bail-in verfolgten Ziele
    • 3. Halterestriktionen für dem Bail-in unterworfene Finanzinstrumente
      • 3.1 Professionalisierungsgrad und Verlusttragungsfähigkeit
      • 3.2 Befähigung zur Bewertung von Bankenkapital
  • V. Schlussfolgerungen
*
*)
Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtstheorie, Goethe-Universität Frankfurt/M., Programmdirektor am Research Center Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE). Associate Professor am Institute of Monetary and Financial Stability (IMFS). Stellvertretend sei Alexander Friedrich, Martin R. Götz, Christos Hadjiemmanuil und Jan Pieter Krahnen sowie Diskutanten des European Banking Institute, des European University Institute, der Florence School of Banking and Finance, des IMFS und der McGill University für ihre Kritik an Vorfassungen des Beitrags gedankt. Der Verfasser ist dem LOEWE Research Center SAFE für die großzügige finanzielle Förderung des Forschungsprojekts verbunden.

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