ZBB 2017, 41
Die geduldete Kontoüberziehung als Verbraucherdarlehensvertrag: Zustandekommen und Rechtsfolgen
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 25. 10. 2016 – XI ZR 387/15, ZBB 2017, 54 (LS) und BGH, Urt. v. 25. 10. 2016 – XI ZR 9/15, ZBB 2017, 47 (in diesem Heft)
Wird die geduldete Kontoüberziehung gem. § 505 BGB als Verbraucherdarlehensvertrag qualifiziert, ist hinsichtlich der vereinbarten Überziehungszinsen konsequenterweise ein Erfüllungsanspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB anzunehmen. In der Kontoüberziehung ohne vorangegangene Ermächtigung kann aber ebenso eine Pflichtverletzung als Anknüpfungsvoraussetzung für Verzugszinsansprüche gesehen werden. Allein die Duldung entscheidet über die rechtliche Qualifikation der Kontoüberziehung in diesen Fällen. Diese Rechtslage greift nicht unerheblich in das herkömmliche Verständnis der Rechtsgeschäftslehre und des Schuldrechts ein.
Inhaltsübersicht
- I. Rechtliche Rahmenbedingungen
- II. Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags
- 1. „Handdarlehen“
- 2. Stillschweigender Vertragsschluss
- 3. Konkludenter Vertragsschluss
- III. Rückzahlungsanspruch
- IV. Verzug
- V. Verjährung
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht einschließlich Wirtschaftsrecht und Grundlagen des Rechts, Unversität Rostock
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