ZBB 2016, 47
Die Drittstaatenregelung von MiFIR/MiFID II und ihre Umsetzung im geplanten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Der Beitrag gibt einen Überblick über das Drittlandregime der MiFIR/MiFID II und fokussiert dabei deren Umsetzung durch den Entwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 19. 10. 2015. Dabei werden insbesondere Marktzugangskonstellationen beleuchtet und im Rahmen der geplanten Umsetzung diskutiert (z. B. Dienstleistungserbringung an bestimmte Kundengruppen, Konzernsituation etc.) sowie ein etwaiger Bestandsschutz für bereits in Deutschland tätige Drittlandfirmen geprüft.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Gegenwärtige Rechtslage
- 1. Regelung in MiFID I
- 2. Regelung in Deutschland
- 2.1 Erlaubnispflicht gem. § 32 Abs. 1 KWG
- 2.2 Privilegierung nach § 53c KWG
- III. Drittlandregime der MiFID II
- 1. Überblick
- 2. Dienstleistungserbringung an Privatkunden und gekorene professionelle Kunden
- 2.1 Anforderungen der Art. 39 ff. MiFID II für die Errichtung einer Zweigniederlassung
- 2.2 Fortgeltung nationaler Regelungen
- 3. Dienstleistungserbringung an geborene professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
- 4. Dienstleistungserbringung im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit
- 5. Kein EU-Pass für Drittlandfirmen
- 6. EU-Pass „light“ gem. Art. 47 Abs. 3 MiFIR?
- 7. Übergangsregelungen
- 8. Zwischenfazit
- 8.1 Ausdrücklich erfasste Anwendungsfälle
- 8.2 Dienstleistungserbringung an andere Kundengruppen
- 8.3 Konzernsituationen
- 8.4 Einordnung von Drittlandfirmen, die keine Dienstleistungen an andere erbringen
- IV. Umsetzung des Drittlandregimes durch das Finanzmarktnovellierungsgesetz
- 1. Umsetzung des Zulassungsverfahrens und anzuwendende Vorschriften
- 2. Umsetzung des Registrierungsverfahrens und anzuwendende Vorschriften
- 3. Marktzugang für Drittlandfirmen, die weder das Zulassungs- noch das Registrierungsverfahren anstreben
- V. Bestandsschutz für bereits in Deutschland tätige Drittlandfirmen?
- 1. Rücknahme nach § 48 VwVfG
- 2. Widerruf nach § 49 VwVfG
- 3. Zwischenergebnis
- VI. Anwendungsbereich der Handelspflicht für Derivate nach MiFIR
- VII. Fazit
- *
- *)Syndikusrechtsanwalt bei der Deutsche Börse AG, Frankfurt/M.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.