ZBB 2016, 20

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 AufsätzeChristopher Danwerth*

Crowdinvesting – Ist das Kleinanlegerschutzgesetz das junge Ende einer innovativen Finanzierungsform?

Crowdinvesting wird ein enormes Potenzial zur Finanzierung von Start-Up-Unternehmen zugetraut. Innovative Geschäftsideen bergen zugleich ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Anleger. Die Erfahrung lehrt, dass sich nicht wenige der aufstrebenden Jungunternehmen nach kurzer Zeit in der Insolvenz wiederfinden. Dies hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) um typische Anlageformen des Crowdinvesting erweitert und damit insbesondere der Prospektpflicht unterstellt. Um die zukunftsweisende Finanzierungsform aber nicht vollständig zu erdrosseln, wird das Crowdinvesting unter bestimmten Voraussetzungen vom Regelungsregime des VermAnlG wieder befreit. Der Beitrag untersucht das neu geschaffene Crowdinvesting-Privileg des § 2a VermAnlG kritisch, das neben einem Schwellenwert auch fragliche Zeichnungsgrenzen vorsieht. Die Regulierung der für das Crowdinvesting so essenziellen Internet-Plattformen hat der Gesetzgeber indes verpasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Gang der Untersuchung
  • II. Grundlagen
    • 1. Der deutsche Crowdinvestingmarkt
    • 2. Das Kleinanlegerschutzgesetz im Überblick
      • 2.1 Regelungsintention
      • ZBB 2016, 21
      • 2.2 Inhalte im Überblick
        • 2.2.1 Übersicht über die wichtigsten Änderungen
        • 2.2.2 Privilegierungen für das Crowdinvesting
  • III. Erweiterung des Anwendungsbereichs des VermAnlG
    • 1. Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen
    • 2. Die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG
      • 2.1 § 1 Abs. 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG
      • 2.2 § 1 Abs. 2 Nr. 7 Alt. 2 VermAnlG
  • IV. Das Crowdinvesting-Privileg des § 2a VermAnlG
    • 1. Beschränkung auf bestimmte Anlageformen (§ 2a Abs. 1 VermAnlG)
      • 1.1 Keine trennscharfe Abgrenzung möglich
      • 1.2 Schwarmintelligenz wird beschränkt
      • 1.3 Verletzung der Gleichbehandlung von Vermögensanlagen
    • 2. Schwellenwert (§ 2a Abs. 1 VermAnlG)
      • 2.1 Höhe der Begrenzung
      • 2.2 Übrige Voraussetzungen des Tatbestands
        • 2.2.1 Anbieter
        • 2.2.2 Ein oder mehrere Anbieter
        • 2.2.3 Zeitliche Grenze
    • 3. Anlageberatung oder -vermittlung über Internet-Dienstleistungsplattform (§ 2a Abs. 3 VermAnlG)
      • 3.1 Internet-Dienstleistungsplattform
      • 3.2 Anlageberatung oder Anlagevermittlung
      • 3.3 Überprüfungspflicht der Plattformen
    • 4. Zeichnungsgrenzen
      • 4.1 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
        • 4.1.1 Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
        • 4.1.2 Art. 12 Abs. 1 GG
      • 4.2 Kritik
        • 4.2.1 Beschränkung nur für Privatanleger
        • 4.2.2 Unklarer zeitlicher Umfang
        • 4.2.3 Unklare Rechtsfolge
        • 4.2.4 Anlegertests als Alternative
    • 5. § 2a Abs. 4 VermAnlG
    • 6. Rechtsfolgen
  • V. Werbebeschränkungen
    • 1. Warnhinweis
    • 2. Kritik
  • VI. Die (verpasste) Regulierung der Crowdinvesting-Plattformen
  • 1. Gegenwärtige Rechtslage
  • 2. Kritik und Verbesserungsvorschläge
    • 2.1 Verpflichtungen gegenüber dem Anleger
    • 2.2 Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten
    • 2.3 Statistiken
  • VII. Fazit und Ausblick
    • 1. Zusammenfassung in Thesen
    • 2. Ausblick
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht der Universität Münster (Prof. Dr. Matthias Casper)

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