ZBB 2016, 11
Auswirkungen europäischer Rechtsakte auf das Kapitalmarktsanktionsrecht – Neuerungen durch das Finanzmarktnovellierungsgesetz
Die Implementierung bedeutender europäischer Kapitalmarktrechtsakte ist in vollem Gange.1 Schrittweise werden sich die normativen Vorgaben insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes weiter signifikant verändern. Die Novellierung macht auch vor den sanktionsrechtlichen Vorschriften nicht halt, im Gegenteil: wesentlicher Inhalt einschlägiger Richtlinien und Verordnungen ist die Vereinheitlichung und Verschärfung des Sanktionsregimes.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Beweggründe des europäischen Gesetzgebers, nennt wesentliche Regelungsbereiche und beschreibt bereits absehbare Auswirkungen auf die Ahndungspraxis der BaFin. Daneben befasst sich der Text mit der Mitteilung „ESMA Strategic Orientation 2016 – 2020“ vom 15. 5. 2015 und dem seit 19. 10. 2015 vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Finanzmarktnovellierungsgesetz).2
Inhaltsübersicht
- I. Eckdaten des neuen Sanktionsrechts
- 1. Der Auslöser: Die Finanzmarktkrise und die unmittelbare Reaktion der Europäischen Union (2007 – 2009)
- 2. Die Folge: Die Europäische Kommission fordert strengere Sanktionsregelungen (2010)
- 3. Das Resultat: Das neue europäische Sanktionsregime nimmt Gestalt an (2013/2014)
- 4. Die Konkretisierung: Novellierung des nationalen Kapitalmarktsanktionsrechts (2015 ff.)
- 5. Die (bevorstehende) Realität: Sanktionsrecht nach Inkrafttreten des Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2016 ff.)
- II. Begriffspaar Maßnahmen und Sanktionen
- III. Wesentliche Regelungsbereiche
- 1. Verantwortlichkeit juristischer Personen
- 2. Zumessungskriterien
- 3. Signifikante Erhöhung der Bußgelddrohung
- 4. Bekanntmachung
- 5. Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach MAR und CRIM-MAD
- 6. Sanktionsrechtliche Veränderungen der Straftatbestände nach dem FimanoG
- IV. Auswirkungen
- V. ESMA’s Einfluss auf die künftige Sanktionspraxis in Europa?
- VI. Kernaussagen
- *
- *)Referatsleiter des Referats für Ordnungswidrigkeitenverfahren der BaFin, Frankfurt/M.
- **
- **)Referentin im Referat für Ordnungswidrigkeitenverfahren der BaFin, Frankfurt/M.Der Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder.
- 1
- 1)Der Beitrag ist auf dem Stand vom 1. 12. 2015.
- 2
- 2)Im Folgenden: RefE-FimanoG, abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2015-10-19-novellierung-finanzmarktvorschriften-aufgrund-euorpaeischer-rechtsakte.html (zuletzt abgerufen am 21. 1. 2016).
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