ZBB 2015, 35
Anscheinsbeweis und chipTAN
Wiederholt hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mit der Frage auseinandergesetzt, ob im Rahmen des Online-Banking ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann. Dabei kreisen die Bedenken stets um die Frage, ob das eingesetzte Authentifizierungsverfahren eine ausreichende Sicherheit bietet, um einen dem Anscheinsbeweis zugrundeliegenden Erfahrungssatz anzunehmen. Während ein Anscheinsbeweis beim Missbrauch von EC-Karten bereits 2004 vom BGH bejaht wurde, folgte ihm die Rechtsprechung für das Online-Banking bislang nicht. Jüngste Entscheidungen lassen aber ein Umdenken erkennen. Ob diese Rechtsprechung zu halten ist und wie sich die Rechtslage nach Einführung der Payment Service Directiv (PSD II) verändern könnte, will dieser Beitrag beleuchten.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Anscheinsbeweis und TAN-Verfahren
- III. Bewertung der Restrisiken
- IV. Neubewertung auf Grundlage der PSD II
- V. Zusammenfassung
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Universität Münster
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- **)Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Universität MünsterDie Autoren bedanken sich bei Herrn Dr. Christian Adler (Deutscher Genossenschaftsverlag) und Herrn Jonathan Djabbarpour für viele wertvolle technische Hinweise.
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