ZBB 2014, 54
Schutz alter Menschen bei Anlagegeschäften
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Besonderes Schutzbedürfnis alter Menschen
- III. Diskriminierung alter Menschen durch spezielle Schutzinstrumente
- IV. Definition des Begriffs „alter Mensch“
- 1. Kalendarisch fixierbares Alter
- 1.1 Schutzinstrumente, die alten Menschen rechtliche Handlungsmöglichkeiten nehmen
- 1.2 Schutzinstrumente, welche die Rechtsposition alter Menschen ausbauen
- 1.3 Schutzinstrumente, die für Rechtshandlungen alter Menschen Hürden aufstellen
- 2. Flexible Altersgrenzen
- V. Schutzinstrumente des allgemeinen Zivilrechts
- 1. Recht der Geschäftsfähigkeit
- 1.1 Partielle Geschäftsunfähigkeit/beschränkte Geschäftsfähigkeit
- 1.2 Relative Geschäftsunfähigkeit/beschränkte Geschäftsfähigkeit
- 1.3 “Führerschein“ für Anlagegeschäfte
- 1.4 Selbstbeschränkung
- 1.5 Beweislastumkehr
- 2. Widerrufsrecht
- 3. Sittenwidrigkeit
- VI. Schutzinstrumente des Anlegerschutzrechts
- 1. Information
- 1.1 Prospekte
- 1.1.1 Derzeitige Anforderungen
- 1.1.2 Altersgerechtere Ausgestaltung?
- 1.2 Basisinformationen und Produktinformationsblätter
- 1.2.1 Derzeitige Anforderungen
- 1.2.2 Altersgerechtere Ausgestaltung?
- 1.3 Freiwillige Informationen
- 1.3.1 Derzeitige Anforderungen
- 1.3.2 Altersgerechtere Ausgestaltung?
- 1.3.2.1 Werbemitteilungen
- 1.3.2.2 Andere Informationen
- 2. Beratung
- 2.1 Pflicht zur anlegergerechten Ausgestaltung
- 2.2 Schutzwirkung für alte Menschen
- 2.2.1 Mangelnde Qualität der Anlageberatung
- 2.2.2 Unmöglichkeit, alle Schwierigkeiten alter Menschen in den Griff zu bekommen
- VII. Zusammenfassung
- *
- *)Universitätsprofessorin, Dr. iur., Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches sowie Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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