Die Europäische Kommission hat am 23. 9. 2009 ein wichtiges Paket von Legislativentwürfen und am 26. 10. 2009 hierzu weitere Ergänzungen angenommen. Danach soll die Europäische Finanzaufsicht zum einen neu strukturiert werden und zum anderen weitere umfassende Aufsichts- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien vorgeschlagen, die eine reibungslose Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der Behörden genau festgelegt und diesen die Möglichkeit gegeben werden, Entwürfe technischer Standards zu erarbeiten, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen und den Austausch der bei der Einzelaufsicht gewonnenen Informationen zu erleichtern und so ein stärker harmonisiertes Regelwerk zu gewährleisten. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind bereits im Vorfeld ihrer Verabschiedung auf teilweise heftige Kritik der einzelnen Mitgliedstaaten gestoßen, aufgrund dessen, die Entwürfe bereits im Vorfeld entschärft wurden. Eine weitere Entschärfung erhielten die Legislativentwürfe durch den Beschluss der EU-Finanzminister (ECOFIN) am 2. 12. 2009. Mittels dieser Legislativentwürfe beabsichtigt die Europäische Kommission die durch die Finanzkrise aufgedeckten Schwächen der bisherigen Europäischen Finanzaufsicht zu schließen. Insoweit soll nun eine auf zwei Säulen stehende Finanzaufsicht errichtet werden, der umfassendere Kompetenzen zur Ausübung der Aufsicht zu Seite stehen sollen. Es bleibt abzuwarten, ob die aktuellen Legislativentwürfe aufgrund der bisherigen Beschneidungen tatsächlich in der Lage sein werden, der Europäischen Finanzaufsicht mehr Effektivität zu verleihen.