ZBB 2010, 12

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 AufsätzeMichael Nietsch* / Andreas Graef**

Aufsicht über Hedgefonds nach dem AIFM-Richtlinienvorschlag

Die Regulierung von Hedgefonds wird seit Längerem intensiv und kontrovers diskutiert. Im Gefolge der Finanzkrise hat die EU-Kommission mit der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds erstmals ein europäisches Aufsichtsrechtsregime vorgeschlagen (KOM (2009) 207). Im anstehenden parlamentarischen Verfahren kündigen sich erhebliche Widerstände an. An der Durchführung des Vorhabens als solchem bestehen aber keine Zweifel. Der Beitrag stellt die Inhalte des Regelungsvorschlags und den Stand des Verfahrens vor und diskutiert die Grundlinien geeignet erscheinender Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Hedgefonds.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hedgefondsrisiken
  • III. Vorschlag einer EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds
    • 1. Regelungsziele und Struktur der Richtlinie im Überblick
    • 2. Regelungsgegenstand – Was sind AIF?
    • 3. Der Verwalter des AIF als Regelungsadressat
    • 4. Zentrale Regulierungsbestandteile
      • 4.1 Zulassungserfordernis und Zulassungsvoraussetzungen
      • 4.2 Organisationspflichten
      • 4.3 Anlageverhalten
      • 4.4. Transparenzanforderungen
  • ZBB 2010, 13
  • IV. Bestehender Regulierungsrahmen
    • 1. Deutschland
      • 1.1 Überwachung der Hedgefonds-Gesellschaften
      • 1.2 Überwachung der Hedgefonds-Manager
    • 2. USA
      • 2.1 Überwachung der Hedgefonds-Gesellschaften
      • 2.2 Überwachung der Hedgefonds-Manager
    • 3. Großbritannien
  • V. Grundlinien künftiger Aufsichtsregelungen
    • 1. Pauschale Erfassung aller Nicht-OGAW-Fonds?
    • 2. Relevante Risiken
    • 3. Regelungsadressaten und Regulierungsmaßnahmen
      • 3.1 Überwachung der Hedgefonds-Gesellschaften
      • 3.2 Beaufsichtigung der Fondsverwalter (indirekte Regulierung I)
        • 3.2.1 Eignung als Regelungsadressat
        • 3.2.2 Aufsichtsrechtliche Pflichten
      • 3.3 Beaufsichtigung der Primebroker (indirekte Regulierung II)
        • 3.3.1 Primebroker als geeignete Regulierungsadressaten
        • 3.3.2 Pflichtenprogramm
          • 3.3.2.1 Risikomanagement
          • 3.3.2.2 Spartentrennung?
    • 4. Fondsgröße
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur. habil., Geschäftsführer des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz.
**
**)
Dr. iur., MBA, Rechtsanwalt bei Bird&Bird LLP, Düsseldorf.

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