ZBB 2009, 8
Der gemeinsame Vertreter im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schuldverschreibungsgesetzes – Bestellung, Befugnisse, Haftung
Inhaltsübersicht
- I. Thema
- II. Bestellung und Abberufung des gemeinsamen Vertreters
- 1. Die gegenwärtige Regelung des SchVG
- 1.1 Bestellung und Abberufung des Wahlvertreters nach §§ 14 ff. SchVG
- 1.2 Bestellung und Abberufung des Vertragsvertreters nach § 16 SchVG
- 2. Die geplante Regelung des Referentenentwurfs
- 2.1 Bestellung und Abberufung durch die Gläubigerversammlung
- 2.2 Keine Regelung des Vertragsvertreters
- 3. Rechtsvergleichender Seitenblick
- 3.1 Vereinigtes Königreich
- 3.1.1 Grundlagen
- 3.1.2 Bestellung und Abberufung des trustee
- 3.2 Vereinigte Staaten
- 3.2.1 Grundlagen
- 3.2.2 Bestellung und Abberufung des indenture trustee
- 4. Stellungnahme zum geplanten Verzicht auf eine Regelung des Vertragsvertreters
- 4.1 Vorüberlegungen zur Rolle des gemeinsamen Vertreters
- 4.2 Zum geplanten Verzicht auf eine Regelung des Vertragsvertreters
- III. Die Regelung von Interessenkonflikten in der Person des Vertreters
- 1. § 14a SchVG – Interessenkonflikte als nachgiebiges Bestellungshindernis
- 2. Die Regelung des Referentenentwurfs – Offenlegung bestimmter Interessenkonflikte
- 3. Rechtsvergleichender Seitenblick
- 3.1 Vereinigtes Königreich
- 3.2 Vereinigte Staaten
- 4. Stellungnahme zur geplanten Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 2 SchVG-E
- IV. Rechte und Befugnisse des gemeinsamen Vertreters
- 1. Die gegenwärtige Regelung des SchVG
- 1.1 Wahlvertreter
- 1.2 Vertragsvertreter
- 2. Die geplante Regelung des Referentenentwurf
- 3. Rechtsvergleichender Seitenblick
- 3.1 Vereinigtes Königreich
- 3.2 Vereinigte Staaten
- 4. Stellungnahme zu den Vertreterbefugnissen nach §§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 7 SchVG-E
- V. Haftung des gemeinsamen Vertreters gegenüber den Anleihegläubigern
- 1. Keine Haftungsregelung im SchVG
- 2. Die im Referentenentwurf vorgesehene Haftungsregelung
- 3. Rechtsvergleichender Seitenblick
- 3.1 Vereinigtes Königreich
- 3.2 Vereinigte Staaten
- 4. Stellungnahme zur geplanten Haftungsregelung in § 6 Abs. 3 SchVG-E
- VI. Schluss
- *
- *)Dr., LL.M. (NYU), Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn.
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