ZBB 2006, 24
Die Bemessung des realisierten Risikos bei „Schrottimmobilien“
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH ZBB 2005, 436 – Schulte/Badenia, und EuGH ZBB 2005, 442 – Crailsheimer Volksbank/Conrads u. a.) haben die Kreditinstitute bei Widerruf des Kreditvertrages das realisierte Risiko aus der Immobilieninvestition des Verbrauchers zu tragen. Zur Umsetzung dieser offen formulierten europarechtlichen Vorgabe in nationales Recht ist bislang vorwiegend die Tatbestandsseite eines Schadensersatzanspruches erörtert worden. Eine wirtschaftliche Analyse der fehlgeschlagenen Immobilieninvestition ist notwendig, um das realisierte Risiko praktikabel zu bestimmen und somit die Grundlage für eine fundierte Diskussion auch der möglichen Rechtsfolgen nach nationaler Dogmatik zu ermöglichen. Im Ergebnis zeigt sich: Der Ersatz des negativen Interesses ist gegenüber dem Ersatz des Differenzschadens regelmäßig die für den Verbraucher vorteilhaftere Alternative.
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. Modelle der Risikoverlagerung
- III. Immobilienwert und Immobilienertrag
- 1. Ertragswertverfahren
- 2. Vergleichswertverfahren
- 3. Sachwertverfahren
- IV. Differenzschaden
- 1. Erwarteter Immobilienwert
- 2. Realisiertes Wertrisiko der Vergangenheit
- 3. Realisiertes Wertrisiko der Zukunft
- 4. Minderung laufender Erträge
- 5. Vorteilsanrechnung und Schadensminderungspflicht
- 5.1 Verkauf vor Widerruf
- 5.2 Verkauf nach Widerruf
- 5.3 Bis Widerruf tatsächlich erzielte Erträge
- 6. Sonderfall: erheblicher/dauerhafter Leerstand
- 7. Darlehensvertrag
- 8. Beispielsrechnung
- V. Negatives Interesse
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. jur., LL.M. (Chicago), Unternehmensjurist (Risikomanagement), Berlin
- **
- **)Dipl.-Ing., MLAUD (Harvard), Sachverständiger für Grundstücksbewertung (Risikomanagement), Berlin
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