ZBB 2004, 10
Sicherungsübereignung von Offshore-Windenergieanlagen
Unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen auf fremdem Grund und Boden (sicherungs-)übereignet werden können, ist umstritten. Die allmählich praktisch relevant werdende Rechtslage bei Offshore-Windenergieanlagen vor der deutschen Küste ist bislang noch weniger geklärt. Aufbauend auf einer Darstellung des in Küstengewässern und Ausschließlicher Wirtschaftszone geltenden nationalen und internationalen Sachenrechts untersucht der Beitrag die Möglichkeit der (Sicherungs-)Übereignung von in diesen Gebieten errichteten Windenergieanlagen.
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Völkerrechtliche Ordnung des Meeres in Nord- und Ostsee
- III. Rechtslage bei Anlagen in Binnengewässern und im Küstenmeer
- 1. Auf Windenergieanlagen anwendbares Sachenrecht
- 2. Eigentumsverhältnisse am Meer
- 2.1 Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- 2.2 Mecklenburg-Vorpommern
- 2.3 Ergebnis
- 3. Möglichkeiten der Kreditsicherung
- 3.1 Rechtliche Konstruktionsmöglichkeiten bei Onshore-Anlagen
- 3.2 Anwendbares Sachenrecht
- 3.2.1 Niedersächsische und schleswig-holsteinische Küstengewässer
- 3.2.2 Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern
- 3.2.3 Ergebnis
- 3.3 Möglichkeiten der Sicherungsübereignung von Anlagenteilen bei Offshore-Standorten
- 3.3.1 Technisches, Usancen der Genehmigungserteilung
- 3.3.2 Windkraftanlage als wesentlicher Bestandteil des Meergrundstücks
- 3.3.3 Scheinbestandteilseigenschaft
- IV. Rechtslage bei Anlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
- 1. Völkerrecht
- 2. Genehmigungserfordernisse
- 3. Anwendbares Sachenrecht
- 4. Möglichkeit der Sicherheitsübereignung
- V. Ergebnis
- *
- *)Dr. jur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn
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