ZBB 2004, 1
Die Umsetzungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Sachen „Heininger“ – Roma locuta, causa finita?
Die Frage nach der Anwendbarkeit der Vorschriften über den Widerruf von Haustürgeschäften (§§ 312 f BGB; früher: §§ 1 ff HWiG) auf Realkredite hat, ebenso wie die nach den Folgen eines etwaigen Widerrufs, bekanntermaßen den Gesetzgeber veranlasst, neben § 312a vor allem § 358 Abs. 3 BGB zu modifizieren. Dieser Eingriff in das erst zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene neue Schuldrecht durch Art. 25 OLGVertrÄndG führt zu Auslegungsfragen, die aber nicht den Gegenstand dieser Untersuchung bilden. Im Folgenden geht es in erster Linie um die Behandlung der „Altfälle“. Dies zum einen, weil davon auszugehen ist, dass unterlassene Belehrungen über die Widerrufsmöglichkeit, die letztlich die Ursache des dem Verbraucher noch Jahre nach dem Vertragsschluss zustehenden Widerrufsrechts waren, in der Zukunft selten sein dürften, „Neufälle“ also zahlenmäßig weit geringer sein werden als „Altfälle“. Zum anderen erscheint die vom Bundesgerichtshof für Letztere favorisierte Lösung wenig befriedigend. Die Rechtsprechung steht daher zu Recht erneut auf dem europarechtlichen Prüfstand (vgl. die Stellungnahme der EG-Kommission in der Rechtssache Schulte./. Deutsche Bausparkasse Badenia AG, ZBB 2004, 69, in diesem Heft).
Inhaltsübersicht
- I. Das „Heininger“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und seine Rezeption durch den Bundesgerichtshof
- II. Zum europarechtlichen Umsetzungsauftrag und seinen Grenzen
- 1. Richtlinienkonforme Auslegung und Richtlinienwidrigkeit des nationalen Rechts
- 2. Die richtlinienkonforme Auslegung von § 5 Abs. 2 HWiG
- III. Rückabwicklung des Kreditvertrages nach erfolgtem Widerruf – indifferentes Europarecht?
- 1. Die Ansicht des Bundesgerichtshofs
- 2. Kritische Stellungnahme
- 2.1 Materielles Recht: richtlinienkonforme Auslegung unter besonderer Berücksichtigung des „effet utile“-Kriteriums
- 2.1.1 Gefährdung des Verbraucherschutzes durch inadäquate Rechtsfolgenausgestaltung
- 2.1.2 Auslegungsfähigkeit der nationalen Rückabwicklungsregelung
- 2.1.2.1 Anwendung der Vorschriften über verbundene Verträge
- 2.1.2.2 Richtlinienkonforme Auslegung von § 3 Abs. 1 HWiG (§ 346 Abs. 1 BGB)
- 2.2 Verfahrensrecht: Pflicht zur erneuten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
- IV. Fazit
- *
- *)Dr. jur., Professor an der Freien Universität Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.