ZBB 2000, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 AufsätzeGerd Nobbe*

Karl-Dietrich Bundschuh zum 70. Geburtstag

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof i. R. Karl-Dietrich Bundschuh, seit Gründung der ZBB Mitherausgeber, ist am 26. Januar 2000 70 Jahre alt geworden.
Karl-Dietrich Bundschuh kann auf die Bilderbuchkarriere eines schwäbischen Juristen zurückblicken. Geboren in Kirchheim am Ries/Ostwürttemberg, aufgewachsen in Nagold/Kreis Calw, trat er nach dem Studium der Rechte in Tübingen und Freiburg sowie dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Tübingen in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Bereits mit 36 Jahren wurde er an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet und dort mit 37 Jahren Oberlandesgerichtsrat.
Der nächste, für sein gesamtes weiteres Berufsleben entscheidende Schritt erfolgte schon sechs Jahre später; mit 43 Jahren wurde Karl-Dietrich Bundschuh zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort hat er fast 17 Jahre lang, zunächst im II. Zivilsenat, und ab Juli 1988 als stellvertretender Vorsitzender des neu gebildeten XI. Zivilsenats, das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht betreut und nachhaltig beeinflußt.
In engem, von gegenseitigem Vertrauen und Respekt getragenem Kontakt mit Rechtswissenschaft und Praxis erarbeitete er die Grundlagen der Rechtsprechung zum Lastschriftverfahren, formulierte wichtige Entscheidungen zu den Geschäftsbedingungen der Banken und erweckte das Börsenrecht aus seinem mehr als 50 Jahre währenden Dornröschenschlaf.
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Im Januar 1990 übernahm Karl-Dietrich Bundschuh mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof den IV. Zivilsenat, der vor allem mit dem Versicherungsrecht befaßt ist. Dort konnte er seine großen Erfahrungen mit der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nutzbar machen. Beispielhaft seien hier nur die Entscheidungen zur Wissenschaftlichkeitsklausel sowie zur Unwirksamkeit der Zehn-Jahres-Bindung in Versicherungsverträgen genannt. Sein besonderes Interesse fand das nicht nur im Versicherungs-, sondern auch im Bankrecht sowie in anderen Rechtsgebieten auftretende Problem der Wissenszu(sammen)rechnung.
Aufgrund seiner herausragenden Fachkenntnisse, seiner offenen, besonnenen, humorvollen und liebenswürdigen Wesensart sowie seiner vorbildlichen Leistungs- und Hilfsbereitschaft hat sich Karl-Dietrich Bundschuh nicht nur bei seinen Senatskollegen, die das Glück hatten, mit ihm zusammenarbeiten zu dürfen, sondern im gesamten Kollegenkreis sehr große Anerkennung erworben. Diese hat Ausdruck auch darin gefunden, daß Karl-Dietrich Bundschuh mehr als sieben Jahre lang Vorsitzender des Richterrats war, acht Jahre dem Präsidialrat und mehr als drei Jahre dem Präsidium des Bundesgerichtshofs angehörte. Außerdem war er Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen und des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Neben seiner Tätigkeit als Richter hat Karl-Dietrich Bundschuh Zeit und Kraft für zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge, insbesondere aus dem Bereich des Bankrechts gefunden. Herausgestellt seien hier nur seine beiden RWS-Skripten „Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wechsel- und Scheckrecht“ sowie „Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht“. Sein Wirken weit über den Bundesgerichtshof hinaus wird auch durch seine Berufung als Mitherausgeber der Schriften zum deutschen und ausländischen Geld-, Bank- und Börsenwesen und seine Wahl zum Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung dokumentiert.
Nach seiner Pensionierung hat sich Karl-Dietrich Bundschuh nicht zur Ruhe gesetzt, sondern als Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken eine neue Aufgabe übernommen. In dieser Funktion verfolgt er die Entwicklung des Bankrechts weiterhin genau und ist, da mit neuen Fragen viel früher befaßt als der Bundesgerichtshof, stets ein überaus interessanter und angenehmer Gesprächspartner. Möge dies noch lange so bleiben.
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Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

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