ZBB 2000, 44

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 AufsätzeHerbert Zerwas* / Mathias Hanten**

Abgrenzungsprobleme und Ausnahmen bei Handelsaktivitäten nach der Sechsten KWG-Novelle

Durch die Sechste KWG-Novelle wurde § 1 um neue aufsichtspflichtige Geschäftsarten ergänzt. Welcher Art von Bankgeschäft oder Finanzdienstleistung diese Geschäftstätigkeiten zuzuordnen sind, ist dabei noch nicht eindeutig geklärt. Besondere Probleme ergeben sich für die Geschäftsarten, die sich mit dem Handel mit Finanzinstrumenten befassen. Diese Zuordnungsfrage muß jedoch beantwortet werden, um die erlaubnisfreien von den erlaubnispflichtigen Geschäftsarten zu unterscheiden. Der Beitrag untersucht das Finanzkommissionsgeschäft, den Eigenhandel, die Anlage- und Abschlußvermittlung sowie den Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung auf das Erfordernis einer Erlaubnis hin und entwickelt Abgrenzungskriterien, die eine Einordnung als erlaubnisfreies oder erlaubnispflichtiges Geschäft ermöglichen.

Inhaltsübersicht

  • I. Erlaubnisfreie Geschäfte
    • 1. Handeln für eigene Rechnung i. S. v. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KWG
      • 1.1 Abgrenzung zum Eigenhandel i. S. v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG
      • 1.2 Abgrenzung zum Finanzkommissionsgeschäft
      • 1.3 Abgrenzung zur Anlage- und Abschlußvermittlung
    • 2. Introducing Broker
  • II. Erlaubnispflichtige Geschäfte
    • 1. Finanzkommissionsgeschäft
      • 1.1 Unterschied zum Effektengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG a. F.)
      • 1.2 Abgrenzung zum Eigenhandel
    • 2. Eigenhandel i. S. v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG
  • III. Ausnahmen
    • 1. Konzernprivileg (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG)
    • 2. Vertrieb von Investmentanteilen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG)
    • 3. Freie Berufe (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 10 KWG)
    • 4. Handeln unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts (§ 2 Abs. 10 KWG)
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater in Frankfurt/M.
**
**)
Dr. jur., Rechtsanwalt in Frankfurt/M.

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