ZBB 1999, 30

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 EntscheidungsrezensionenII. RezensionJan Schapp*

Privatautonomie und Verfassungsrecht

Die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Bürgschaft naher Angehöriger – zugleich eine Besprechung des Urteils des BGH vom 8. 10. 1998 – IX ZR 257/97, ZBB 1999, 27 (in diesem Heft)

Der Bundesgerichtshof setzt mit seinem Urteil vom 8. Oktober 1998 neue Akzente in seiner Rechtsprechung zur Bürgschaft naher Angehöriger und bringt die Entwicklung dieser Rechtsprechung seit der Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 jetzt zu einem gewissen Abschluß. Das gibt dem Verfasser Anlaß zu einem Resümee. Er unterscheidet Verfassungsrechtssatz und Zivilrechtssatz und unterzieht auf der Grundlage dieser Unterscheidung das Verständnis der zivilrechtlichen Prinzipien der Privatautonomie und der Inhaltskontrolle von Verträgen durch das Bundesverfassungsgericht einer durchgreifenden Kritik. Eine positive Würdigung findet die seitherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In der Tradition des klassischen Zivilrechts stehend gelingt es ihr, dem entscheidenden Falltyp immer klarere Konturen zu geben.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Der Sachverhalt des BVerfG-Beschlusses vom 19. 10. 1993. Die Unterscheidung von verfassungsrechtlichem und zivilrechtlichem Aspekt der Entscheidung
  • III. Der verfassungsrechtliche Aspekt des Zivilrechts. Die Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
ZBB 1999, 31
  • IV. Der zivilrechtliche Aspekt: Die Ableitung der Rechtsfolge in drei Stufen
    • 1. Das Prinzip der Privatautonomie: Vertragsgerechtigkeit nur bei annähernd ausgewogenem Kräfteverhältnis der Vertragspartner?
    • 2. Liegt den beiden Generalklauseln der §§ 242 und 138 BGB ein Prinzip zugrunde?
    • 3. Bürgschaft naher Angehöriger, Vertragsauslegung und Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB
  • V. Resümee
*
*)
Dr. phil., Universitätsprofessor in Gießen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie

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